Recht
Wertbestimmende Faktoren Bau- und Planungsrecht

Arbeitsrecht und Zeitarbeit

Im Arbeitsrecht sind die Regelungen und Vorschriften nicht nur im BGB festgeschrieben, sondern über zahlreiche Gesetze verteilt. Berührungspunkte mit dem Sozial- und Steuerrecht sind häufig anzutreffen. Auch die Rechtsprechung, die einem ständigen Wandel unterliegt, prägt das Arbeitsrecht sehr stark. Die hauptsächliche Einteilung des Arbeitsrechts erfolgt in Individualarbeitsrecht einerseits und Kollektivarbeitsrecht andererseits.

20 Oktober 2016

Zeitarbeitnehmer sind in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis beschäftigt, das in die Kategorie der Leiharbeitsverhältnisse einzuordnen ist. Die Meinung, es würde sich auch hierbei um Zeitarbeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag handeln, ist nicht korrekt. Zeitarbeitnehmer erhalten einen unbefristeten Arbeits- oder Angestelltenvertrag. Der Unterschied zu Zeitarbeit besteht darin, dass Sie als Leiharbeiter Ihre Arbeit nicht im Unternehmen Ihres Vertragspartners, sondern bei einem Arbeitgeber, der wiederum ein Vertragsverhältnis mit Ihrem Vertragspartner hat, ausüben.

Verdeutlicht ausgedrückt: Ihr Vertragspartner entleiht Sie zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit an seinen Vertragspartner, wodurch er ein Entgelt für sich erwirtschaftet. In diesem Zusammenhang ist von einer sogenannten Arbeitnehmerüberlassung die Rede.

Für Sie als Arbeitnehmer besteht der Vorteil darin, dass Sie Ihre Arbeit dort ausüben, wo diese gerade benötigt wird. Stimmt die organisatorische Abstimmung bei Ihrem Vertragspartner (dem „Verleihunternehmen“), können Sie in der Regel von einer gesicherten Arbeitszeit wie auch einem sicheren Lohn/Gehalt ausgehen.

Im Vergleich zur Stammbelegschaft besteht kein Unterschied bezüglich der Arbeitnehmerrechte. Die Zeitarbeiter haben auch Anspruch auf den gleichen Lohn wie ihre im Entleiherbetrieb festangestellten Kollegen, die die gleiche Arbeit ausüben. Ausnahmen hiervon darf es nur bei entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen im Betrieb des Entleihers und/oder der Zeitarbeitsfirma geben, informiert www.anwaltarbeitsrecht.com. Sollte Ihnen Ihr gesetzlicher Vergütungsanspruch als Leiharbeiter nicht gewährt werden, sollten Sie nicht zögern, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht bezüglich Ihrer Rechte und Möglichkeiten beraten zu lassen.

Ob der ständige Wechsel und das sich immer wieder neue Einfinden in andere Arbeitsstrukturen mit anderen Kollegen zum Problem wird, ist individuell sehr unterschiedlich bewertet. Der Aufbau sozialer Kontakte ist umso schwerer, je kürzer das Leiharbeitsverhältnis besteht.

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