Dach
Ausgebautes Dachgeschoss nach der Dachaufstockung

Ausbau Dachgeschoss – in 3 Schritten zu mehr Wohnraum

Der Ausbau des eigenen Dachgeschosses bietet ungeahnte Möglichkeiten und viel Freiraum für Kreativität: ein separates Büro, ein gemütliches Wohnzimmer mit Blick auf die komplette Stadt oder ein Schlafzimmer, von dem aus sich der Sternenhimmel bestaunen lässt. Bevor es jedoch mit dem Dachausbau losgehen kann, müssen einige Vorüberlegungen getroffen werden.

11 November 2016

Schritt 1: Planung des Dachausbaus

Die Planung ist der wichtigste Schritt des kompletten Dachausbaus. Wer hierbei über wenig Erfahrung verfügt, sollte einen Architekten oder einen Zimmermann konsultieren. Gemeinsam mit dem Fachmann oder allein wird dann der folgende Fragekatalog beantwortet:

  • Wie soll das ausgebaute Dachgeschoss genutzt werden?
  • Ist es erforderlich, Genehmigungen für den Ausbau einzuholen?
  • Welche Möglichkeiten zum Dachausbau bietet die bisherige Dachform überhaupt?
  • Durch welche Massnahmen kann das Dach möglichst effektiv gedämmt werden?
  • Welche Arbeiten können selbst gemacht werden?
  • Wie teuer wird der geplante Dachausbau insgesamt?

Grundsätzlich ist es ratsam mit einem Blick auf die Kosten, so viele Arbeiten wie möglich selbst zu erledigen. Aber: Alle Leistungen, welche die Statik des Hauses oder die Aussenhülle betreffen, muss der Fachmann übernehmen. Selbige Ausführungen gelten für die Elektrik sowie die Heizungs- und Sanitärinstallation. Die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und die Gestaltung von Wänden können aber durchaus selbst erledigt werden.

Praxistipp: Tatsächlich lohnt sich ein Ausbau des Dachgeschosses erst wirklich, wenn der Neigungswinkel des Daches grösser als 35 Grad ist. Andernfalls ist keine ausreichende Stehhöhe vorhanden. Ab 40 Grad Dachneigung ist es möglich, den Spitzboden beispielsweise zu einer kleinen Galerie auszubauen. Sofern die Neigung 50 Grad oder mehr beträgt, findet ein ganzes Wohnzimmer oder eine zweite Wohnebene Platz im Dachgeschoss.

Schritt 2: Mögliche Genehmigungen einholen

Ab wann eine Baubewilligung für einen Umbau oder eine Renovation benötigt wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Schliesslich gibt es in jedem Kanton und sogar jeder Gemeinde eigene Baugesetze, die Spielraum für Interpretationen bieten. Folgende Faustregeln gelten aber immer:

  • Wenn bestehende Räume erneuert werden und sich die Nutzung nicht ändert, wird keine Bewilligung benötigt. Das ist etwa der Fall, wenn das Dachgeschoss auch bisher bereits verwendet wurde.
  • Sobald die Nutzung von Räumen massgeblich verändert wird, ist hingegen eine Genehmigung erforderlich. Das gilt auch, wenn beispielsweise ein Dachfenster eingebaut oder eine bestehende Wand herausgerissen wird.

Der Antrag der Bewilligung sollte möglichst frühzeitig bei der Stadt oder Gemeinde eingeholt werden. Gerade beim Ausbau des Dachgeschosses ist es aber oftmals möglich, ein beschleunigtes Verfahren zu nutzen und die Genehmigung schon nach wenigen Tagen zu erhalten.

Schritt 3: Suche des Fachmanns und Eigenarbeiten

Nachdem die grundlegende Planung abgeschlossen ist, kann mit dem Dachausbau begonnen werden. Für die komplexeren Aufgaben sollte wie erwähnt ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Es ist hilfreich, dabei nach Möglichkeit zwei verschiedene Vergleichsangebote einzuholen und auf einen groben Kostenvoranschlag zu bestehen.

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Anschliessend beginnt der Fachmann mit dem Ausbau. Viel Wert sollte dabei auf die Dämmung der Wände und Fenster gelegt werden. Schliesslich soll das Dachgeschoss künftig als (beheizter) Wohnraum verwendet werden. Ausserdem ist die oberste Etage des Hauses der Witterung sowohl im Sommer als auch im Winter besonders stark ausgesetzt. Hat der Fachmann das Grundgerüst für den Ausbau des Dachgeschosses gelegt, stehen die Eigenarbeiten an.

Praxistipp: Vor allem bei der Möblierung gilt es darauf zu achten, dass die Möbel wirklich auch bis ins Dachgeschoss transportiert werden können. Oftmals wird zwar kalkuliert, ob Sofas, Betten und Co. generell in das fertig ausgebaute Dachgeschoss passen, eine Abmessung von Treppen und Türen erfolgt aber nicht.

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