Balkon & Terrasse

Balkonverglasung Baubewilligung Schweiz

Für viele Veränderungen am Bau ist eine Bewilligung von behördlicher Seite notwendig. Allerdings sind die Regelungen nicht einheitlich – es kommt auf das jeweilige Kanton und auch auf die Gemeinde an, wofür eine Genehmigung nötig ist.

10 August 2015

Wichtig: lieber zuvor mehrmals anfragen, als einmal zu wenig. Zumeist ist das kantonale Bauamt zuständig, wenn bei den Baumassnahmen nicht Gelände von der Gemeinde betroffen sein wird. Bei der Verglasung eines Balkons ist somit immer das Bauamt des Kantons anzufragen.

Das Baubewilligungsgesuch

Stellt sich heraus, dass für die geplante Massnahme eine Baubewilligung beantragt werden muss, geht man zur Gemeinde und holt sich dort das entsprechende Formular. Diesem müssen entsprechende Unterlagen beigelegt werden. Dazu gehört meist ein Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass Sie der rechtmässige Eigentümer sind, und auch ein Plan, was gebaut werden soll.

Wie teuer die Baubewilligung ist und wie lange deren Erteilung dauert, ist von Ort zu Ort verschieden. Beispielsweise beträgt die Zahlung in der Stadt Zürich 300 Franken. Darin enthalten ist, dass nach Ende der Baumassnahmen eine Abnahme erfolgt.

Verglasung des Balkons

Eine Baumassnahme, die eigentlich keinen Neubau in diesem Sinne darstellt, ist die Balkonverglasung. Ob eine Baubewilligung in der Schweiz nötig ist, hängt vom Kanton ab – eine Nachfrage ist anzuraten. Zumeist richtet es sich nach der Grösse des Vorhabens, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

In manchen Gegenden ist zum Beispiel ein Gartenhaus unter 4 qm von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Der Balkon war nun aber zuvor schon da, und durch die Verglasung wird kein neuer Raum geschaffen – allerdings steigt die Menge der umbauten Kubikmeter, da der Balkon zuvor kein geschlossener Raum war. Eine heikle Angelegenheit also, die genau im Vorfeld abgeklärt werden sollte.

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Anbau Balkon

Will man einen Balkon neu anbauen, ist dies etwas anderes. Denn hier handelt es sich um einen Neubau, zu dem gegebenenfalls auch Nachbarn und/oder Gemeinde gehört werden. Dafür ist auf jeden Fall eine Baubewilligung nötig, ob der Balkon nun in der Zukunft verglast wird oder nicht. Gleiches gilt für einen Wintergarten, oder wenn aus der Terrasse ein Wintergarten wird. Dies sind tatsächlich Baumassnahmen, für die eine Bewilligung nötig sein kann.

 

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[…] Auch die strengen Auflagen lassen die Preise zusätzlich steigen – vor allem Baubewilligungen für Hochhäuser sind in der Schweiz schwer zu erhalten. Deshalb muss für neuen Wohnraum häufig […]