Balkon & Terrasse

Balkonverglasung Eigentumswohnung

Wer im Eigenheim wohnt, braucht für seine Baumassnahmen „nur“ die nötigen Bewilligungen einzuholen, die Gemeinde und/oder Kanton vorschreiben. Das kann auch die Genehmigung der Nachbarn sein.

10 August 2015

Eigentumswohnung

Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt. Denn dann gibt es Mitbewohner im Haus, mit denen man sozusagen gemeinschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft ist, auch wenn jedem allein seine Wohnung gehört. Das sogenannte Stockwerkeigentum in der Schweiz ist ebenfalls ein solcher Fall, bei dem der Eigentümer seiner Wohnung nicht ohne die anderen entscheiden kann, ob er seinen Balkon verglasen lässt. Denn was nicht im Innenbereich des Balkons liegt, gehören zur Liegenschaft und deren äusserem Erscheinungsbild. Davon sind alle betroffen. Deshalb hat die Gemeinschaft das Sagen.

Notwendig oder luxuriös?

Das Gesetz im Stockwerkeigentum schreibt vor, dass die Legitimation der Gemeinschaft je nach Sinnhaftigkeit nötig ist, und zwar unterscheidet man nach notwenigen Baumassnahmen, Nützlichen und Luxuriösen. Eine Balkonverglasung in der Eigentumswohnung ist sicher nicht notwendig. Wird sie als nützlich eingestuft, reicht bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit. Gilt die Balkonverglasung aber als Luxus, muss der Beschluss einstimmig fallen.

Dass eine Balkonverglasung nützlich ist, lässt sich daran ablesen, dass die Baumassnahme den Wert der Liegenschaft angemessen erhöht.

Balkonverglasung für alle

Als Eigentümer einer Wohnung sollte man auf einer Eigentümerversammlung anregen, dass die Balkonverglasung im ganzen Haus angebracht wird. Den Vorteil des viel öfter nutzbaren Balkons haben schliesslich alle. Geht man dann mit mehreren Miteigentümern zu einer Firma, die die Arbeiten ausführt, springen obendrein gute Rabatte heraus, da das Auftragsvolumen steigt. Mit diesem Vorschlag umgeht man zudem, dass manche Miteigentümer sich dagegen wenden, wenn einer allein die Balkonverglasung für sich genehmigen lassen möchte.

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Eine Balkonverglasung in der Eigentumswohnung sieht zudem von aussen besser aus, wenn sie an allen Wohnungen angebracht ist. Als Kompromiss kann man sich für ein Modell entscheiden, dass zur Seite geschoben werden kann. Dann kann jeder der Eigentümer nach Gutdünken auf dem offenen oder verglasten Balkon sitzen.

 

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