Balkon & Terrasse

Balkonverglasung Reparatur

Ob Wetterunbilden, ein Missgeschick auf dem Balkon oder auch ein von aussen auf das Glas treffender Schlag – die Balkonverglasung kann auch Schäden davontragen. Und das nicht nur am Glas, sondern auch an Rahmen und Beschlägen. Was dann? Eine Balkonverglasung Reparatur kann man entweder bei der Firma in Auftrag geben, die die Verglasung hergestellt und eingebaut hat, oder bei einem anderen Unternehmen, welches mit diesen Arbeiten vertraut ist.

14 August 2015

Wartung der Balkonverglasung

Mit einer regelmässigen Wartung können Schäden und Reparaturen vermieden werden. Denn wenn Beschläge einwandfrei funktionieren und Rahmen wie Gläser kontrolliert werden, können keine grösseren Schäden entstehen.

Diese Arbeiten führt die Firma aus

Ein Unternehmen, welches mit der Wartung und kleinen Reparaturen an der Balkonverglasung beauftragt wird, kümmert sich um Dichtungen und Beschläge, prüft hier das Material und gibt eventuelle Tipps zur Pflege. Auch die Elektroantriebe brauchen spezielle Wartungen und Überprüfungen. Die Glasscheiben werden kontrolliert, da sich– ähnlich wie bei einer Scheibe am Auto- ein kleiner Schaden zu grossen Problemen ausweiten kann. Sollten grosse Schäden aufgetreten sein, etwa durch ein Unwetter, kann die gesamte Balkonverglasung ersetzt werden.

Die Balkonverglasung Reparatur umfasst also je nach Bedarf Wartungsarbeiten und auch kleinere Reparaturen, kann grössere Schäden beheben und gegebenenfalls auch mit einem Angebot für eine Neuverglasung einhergehen.

Die Wahl des Unternehmens

Steht eine Reparatur bzw. Wartung der Balkonverglasung an, sollte zunächst die Firma beauftragt werden, die die Balkonverglasung montiert hat. Steht diese nicht zur Verfügung, können die Arbeiten auch von einer Fremdfirma ausgeführt werden. Am besten legen Sie dieser alle Unterlagen vor, die Sie über das Bauwerk besitzen – so können Materialien leichter bestimmt, eventuelle Grössen abgelesen und ggf. auch Ausstattungen leichter überprüft werden.

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Mieter aufgepasst!

Sind Sie Mieter und haben die Wohnung schon inklusive der Balkonverglasung bezogen, müssen Sie darauf achten, dass der Vermieter die nötigen Wartungsarbeiten in Auftrag gibt, sofern dies nicht im Mietvertrag anders geregelt wurde. Sollten Schäden entstanden sein, die Sie schuldhaft verursacht haben, springt dafür eventuell Ihre Haftpflichtversicherung ein. Jedoch sollten Sie die Arbeiten nicht in Auftrag geben, bevor eine Absprache mit dem Eigentümer – also dem Vermieter- erfolgte. Denn eventuell besteht er darauf, dass eine bestimmte Firma die Reparatur übernimmt.

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