Balkon & Terrasse

Balkonverglasung steuerlich absetzbar

In der Schweiz sind einige Unterhaltskosten für eine Liegenschaft von der Steuer abziehbar. Ein paar Investitionen in puncto Energieeinsparung gehören dazu. Ob auch die Verglasung des Balkons in diese Sparte gehört, ist nicht einheitlich geregelt. Ob die Balkonverglasung steuerlich absetzbar ist, hängt also von den speziellen Regelungen bei Bund und Kanton ab.

17 August 2015

Steuerlich absetzbar

In der Schweiz ist es zwar kantonal geregelt, was steuerlich absetzbar ist, doch prinzipiell kann man im ganzen Land davon ausgehen, dass Reparaturen und auch Arbeiten, die den Wert erhalten, abzugsfähig sind. Dazu gehören die neuen Fenster ebenso wie die neue Heizung. Nicht abzugsfähig sind solche Massnahmen, die für die Immobilie wertsteigernd sind.

Sonderfall Sitzplatzverglasungen

Man hat sich darauf geeinigt, dass Sitzplatz-und Balkonverglasungen dann abzugsberechtigte Energiesparmassnahmen sind, wenn diese die Grösse des Balkons oder des Sitzplatzes haben. Erstellt man diese grösser, gilt das als Anbau, der nicht abzugsfähig ist.

Nachfragen und entsprechend planen

Hat man vor, eine solche Verglasung anzubringen und ist nicht sicher, ob dies steuerlich zu Vorteilen führt, sollte man im jeweiligen Kanton in der Verwaltung anfragen und so im Vorfeld klären, ob eine steuerliche Abzugsfähigkeit in Frage kommt. Denn eventuell ist ein kleiner Unterschied in der Planung genau der Unterschied, der die steuerliche Absetzbarkeit ausmacht.

Architekt ins Boot holen

Zumeist kennen die Architekten und Bauingenieure die Regelungen. Beauftragt man einen solchen mit der Planung, sollte er Auskunft geben können, wie es mit der steuerlichen Seite des Bauvorhabens aussieht. Eventuell kann eine Zusammenkunft mit Architekt und Steuerberater sinnvoll sein. Wollen Sie die steuerlichen Vorteile nutzen und den Anbau aber zu einem grösseren Wintergarten werden lassen, lohnt es sich zuweilen, das Vorhaben in zwei getrennte Bauabschnitte einzuteilen. Dann kann ein Teil abgerechnet und steuerlich geltend gemacht werden, während der andere nachgeschoben wird und reine Privatsache bleibt.

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Lohnt sich die Abzugsfähigkeit?

Will man nur einen kleinen Balkon verglasen, um die Saison ein wenig zu verlängern und sich vor Wind zu schützen, lohnt es wahrscheinlich nicht, über die steuerliche Abzugsfähigkeit nachzudenken. Dann bleiben die Kosten gering und der ganze Aufwand einer steuerlichen Berücksichtigung lohnt sich nicht.

Erbaut man aber einen regelrechten Wintergarten, der beheizt wird und aus Isolierglas besteht, sind die Kosten bei Weitem höher und es kann lohnend sein, hier den Staat an den Kosten zu beteiligen.

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