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Bruttogeschossfläche berechnen

Die Bruttogeschossfläche (BGF) ist die Summe der Grundflächen aller ober- und unterirdischen Grundrissebenen eines Bauwerks. Dies beinhaltet im Einzelnen auch die Ausmasse der Wände inklusiver der Dämmung und des Putzes.

16 März 2017

Bruttogeschossfläche vs. anrechenbare Bruttogeschossfläche

„Die Bruttogeschossfläche ist definiert als die Summe der zum Wohnen oder Arbeiten dienenden, bzw. verwendbaren Geschossflächen, einschliesslich aller Wand und Dämmungs-Querschnitte.“ 

Die Bruttogeschossfläche lässt sich anhand der Grundrisszeichnung des Gebäudes meist recht einfach ermitteln. Sowohl gewöhnliche Zimmer als auch die Küche, das Bad und WC, das Wohnzimmer sowie eventuelle Wintergärten oder Werkstätten etc. werden in die Berechnung mit eingeschlossen, daher müssen für die Berechnung der Bruttogeschossfläche in der Regel nur die Aussenmasse des Gebäudes miteinander multipliziert werden. Nicht berücksichtigt werden dahingegen bei der Berechnung der BGF nicht nutzbare Dachflächen und konstruktive Hohlräume. Dies bedeutet, dass die Grundflächen von belüfteten Dächern, in denen man nicht stehen kann, sowie die Hohlräume über abgehängten Decken nicht in die Berechnung einfließen.

Berechnung der Ausnützungsziffer

Für die Berechnung der Ausnützungsziffer  benötigt man allerdings die anrechenbare Bruttogeschossfläche des Hauses. Hierfür ziehen Sie von der Bruttogeschossfläche eines Gebäudes alle Flächen ab, die nicht zur Wohn- oder Arbeitsfläche gezählt werden. Eine detaillierte Aufzählung der abzuziehenden Flächen finden Sie im Absatz über die Berechnung der anrechenbaren Bruttogeschossfläche.

Bruttogeschossfläche berechnen

Für die Berechnung der Bruttogeschossfläche  (BFG) wird die Fläche des Aussenmasse aller Geschosse, einschliesslich Keller und ggf. des Dachgeschosses berechnet.  Möglicherweise vorhandene Vor- und Rücksprünge an den Aussenflächen des Gebäudes werden bei der Berechnung der BGF vernachlässigt.

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Berechnung der anrechenbaren Bruttogeschossfläche

Möchte man also die anrechenbare Bruttogeschossfläche (aBFG) für die Ermittlung der Ausnutzungsziffer berechnen, werden dafür die folgenden Flächen von der BFG abgezogen:

  • Alle Keller- und Dachräume, welche nicht als Wohn- oder Arbeitsräume genutzt werden können.
  • Heizräume und zugehörige Kohle, Tankräume oder Räume für Energiespeicher
  • Waschküchen und Trockenräume
  • Räume für Gebäudeanlagen, wie Klimaanlage, Ventilation oder Lift
  • Gemeinschaftlich genutzte Abstellräume und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern
  • Ein- oder mehrseitig offene Terrassen
  • Zugange zu nicht anrechenbaren Räumen
  • Balkonflächen
  • Flächen, deren lichte Höhe weniger als 1,5 m beträgt.

Im Einzelnen können diese Regelungen von Kanton zu Kanton abweichen. Bitte wenden Sie sich an die Kantonsverwaltung und erfragen hier die genauen Einzelheiten.

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[…] Definition stellt die Ausnützungsziffer (a) die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche eines oder mehrerer auf einem Grundstück vorhandener Gebäude und der anrechenbaren Landfläche […]