Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum Gewichtungsfaktoren Wertquote

Stockwerkeigentum Gewichtungsfaktoren Wertquote

Die Wertquote und ihre Berechnung mag für viele Konsumenten sowie Bauherren eine grosse Herausforderung darstellen. Denn wie wird jene Wertquote berechnet und welche Faktoren sind gewichtig bzw. welche Faktoren können nicht in die Beurteilung miteingezogen werden?

Stockwerkeigentum – Berechnung Wertquote

Stockwerkeigentum – Berechnung Wertquote

Das neue Gesetz hat keinen Einfluss auf die Richtlinien einer Wertquotenermessung. Aus diesem Grund muss der Begründer des Stockwerkeigentums (also der Baurechtsinhaber einer Liegenschaft oder der Eigentümer) die Kriterien festsetzen. Änderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich; das bedeutet, dass die Wertquoten solange aufrecht bleiben, solange sie im Grundbuch verankert sind.

Stockwerkeigentum Versammlung

Stockwerkeigentum Versammlung

Während der Stockwerkeigentum Verversammlung wird ersichtlich, wie schwierig die Bedingungen des Zusammenlebens im Stockwergeigentum manchmal sein können.
In den lebendigen Sitzungen der Eigentümerinnen und Eigentümer werden Entscheidungen getroffen, die das Gemeinwesen selbst, den Ausbau und den Unterhalt der Liegenschaft betreffen.

Stockwerkeigentum – Aufgaben Revisor

Stockwerkeigentum – Aufgaben Revisor

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! An diesen Grundsatz sollten sich die Stockwerkseigentümer spätestens dann halten, wenn Sie in den ersten Wochen oder Monaten des Jahres Post von ihrer Hausverwaltung bekommen. Darin enthalten sind wie gewöhnlich umfangreiche Unterlagen und Dokumente für die bevorstehende Versammlung aller Stockwerkseigentümer.

Stockwerkeigentum Nachbarrecht

Stockwerkeigentum Nachbarrecht

Nicht immer gibt es nur eitel Sonnenschein unter den Nachbarn. So manches Mal könnten Diskrepanzen aber vermieden werden, wenn eine klare Definition den allgemeinen Umgang regeln würde. Dieses betrifft im Besonderen auch die Thematik der Stockwerkeigentümer. Grund genug, sie einmal kritisch unter die Lupe zu nehmen, um eventuelle Missverständnisse von vorne herein auszuschliessen…

Hausordnung beim Stockwerkeigentum

Hausordnung beim Stockwerkeigentum

Das Schweizer Zivilgesetzbuch gibt vor, dass Stockwerkeigentümer in der Verwaltung und baulichen Ausgestaltung der eigenen Räume frei handeln dürfen. Einem anderen Eigentümer dürfen jene Rechte dagegen nicht erschwert oder beeinträchtigt werden. Neben dem bindenden Vertrag können rechtskräftige Sonderregelungen für das Zusammenleben im Eigentum getroffen werden. Ebendiese Regelungen lassen sich meist in den Statuten einer Hausordnung verankern.