Finanzen & Recht
Moderner Wohnraum mit Kamin

Darf ich eine Wohnung vorzeitig abgeben?

Die vorzeitige Wohnungsrückgabe ist rechtlich zu trennen von der vertraglichen Beendigung des Mietverhältnisses mit den daraus resultierenden Vertragspflichten.

29 Oktober 2015

Wenn der Mieter vorzeitig, also vor Vertragsablauf einen Ersatzmieter beibringen kann, zu dem es für den Vermieter keine rechtlich fundierten Einwände gibt, dann ist es möglich, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Anderenfalls kann die Wohnung vorzeitig zurückgegeben werden, wobei die Miete für die Vertragslaufzeit zu bezahlen ist. Für den Mieter ist diese vorzeitige Wohnungsrückgabe dennoch mit einigen Vorteilen verbunden.

Der Vermieter kann sich nicht dagegen wehren, die Mietwohnung vorzeitig zurücknehmen zu müssen. Die Wohnungsrückgabe gilt für beide Seiten durch die ‚Schlüsselrückgabe‘ als vollzogen. Das geschieht bei der vorzeitigen Rückgabe üblicherweise durch die postalische Zusendung. Die Wohnungsschlüssel sollten, zusammen mit einem Begleitschreiben und Auflistung der einzelnen Schlüssel, dem Vermieter gegen Empfangsbestätigung zugeschickt werden. Dazu bietet sich das Übergabe-, das Einwurf- oder das Einschreiben gegen Rückschein an.

In allen drei Fällen erhält der Mieter als Absender einen Nachweis darüber, dass der Vermieter die Schlüsselsendung erhalten hat. Der ist jetzt am Zuge und muss die Mietwohnung vorzeitig abnehmen. Innerhalb der nächsten drei, maximal fünf Werktage, also binnen Wochenfrist muss er Mängel an der Mietwohnung feststellen, dokumentieren und dem Mieter mitteilen. Geschieht das nicht innerhalb dieser kurz gehaltenen Frist, dann verliert der Vermieter sämtliche Ansprüche daraus gegenüber dem Mieter. Er ist dann auch nicht mehr dazu berechtigt, Aufrechnungen mit der Mietkaution vorzunehmen. Die muss er ungekürzt und fristgerecht, nach allgemein geltender Rechtsprechung spätestens innerhalb der nächsten sechs Monate, an den Mieter zurückzahlen.

Für den Mieter hat die vorzeitige Rückgabe der Mietwohnung den Vorteil, dass er als Vertragspartner des Energieversorgers den Vertrag vorzeitig wegen Auszug kündigen kann. Dem Vermieter sollten, zusammen mit den Wohnungsschlüsseln, auch die betreffenden Zählerstände für Strom, Heizung und Wasser mitgeteilt werden. Ab Übernahme der Wohnung, also spätestens eine Woche später, fällt der zukünftige Verbrauch der Energien und des Wassers in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Der Mieter spart ab jetzt die monatliche Vorauszahlung im oftmals dreistelligen Eurobereich.

Die Mietzahlung, bestehend aus der Kaltmiete und den Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung BetrKV, darf hingegen nicht gekürzt werden. Darin ist als Kostenart auch das Wasser mit Frisch- und Schmutzwasser enthalten. Obwohl der Mieter nach Verlassen der Mietwohnung nachweislich kein Wasser mehr verbraucht, muss er die dafür fällige Vorauszahlung leisten; ebenso wie für die Müllabfuhr, die er auch nicht mehr beansprucht. In diesem Fall muss der Mieter die Nebenkostenabrechnung des Vermieters abwarten, der sich dafür bis zu zwölf Monate Zeiten lassen kann.

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