Bauplanung & Bauleitung
Bauernhaus renovieren

Das Baugesuch und die Baubewilligung

Wer sich zum Neubau eines Hauses entschlossen hat, muss einige Hürden überspringen, bis der erste Spatenstich erfolgen kann. Denn schon vor dem Kauf des Grundstückes gibt es einiges zu beachten und die Baubewilligung ist meist nicht so schnell im Briefkasten, wie sich das der Bauherr wünscht.

15 Oktober 2015

Zonenpläne und mehr

Ob und wie auf dem ausgewählten Grundstück gebaut werden darf, ist festgelegt. Doch der Bauherr muss an diese Informationen erst einmal herankommen. Vorschriften und Zonenpläne müssen studiert und von der entsprechenden Behörde ausgegeben werden. Näheres dazu finden Sie unter dem Link http://www.baugesuche.zh.ch/internet/baudirektion/baku/de/home.html.

Zumeist sind es kantonale Gesetzlichkeiten, die hier greifen. Das zuständige Bauamt der Gemeinde informiert darüber. Oftmals werden für die Eingabe auch Planungsunterlagen benötigt, hier kann Ihnen ein Architekt weiterhelfen. Sie können eine unverbindliche Anfrage an lokale Architekten stellen, z.B. mit unserer Architekten-Suche.

Das Baugesuch

Der erste Weg ist, das Baugesuch einzureichen. Dies geschieht bei der Gemeinde. Ist dies nötig, wird es von dort auf dem Amtsweg zum Kanton weitergeleitet. Das Formular informiert Sie darüber, welche Dokumente dazu einzureichen sind.

Es kommt dann zu einer vorläufigen Prüfung, der die öffentliche Bekanntmachung folgt. In dieser Zeit können Einsprüche erhoben werden. Nachbarn und sonstig Betroffene haben die Möglichkeit, die Bauunterlagen einzusehen und sich dazu zu äussern. Die Zulässigkeit des Bauprojekts wird in dieser Zeit von den Ämtern geprüft. Hier geht es vorrangig um die Nutzungszone, und auch um Festlegungen wie Ausnützungsziffer oder Bauhöhe. Nicht geprüft werden dabei persönliche Belange, wie beispielsweise eine Bauverbotsdienstbarkeit, die auf zivilem Weg durchgesetzt werden muss.

Die Baubewilligung

Wurden alle entsprechenden Gesetzlichkeiten eingehalten, wird eine Baubewilligung erteilt. Dieser kann eventuell noch ein Beschwerdeverfahren folgen.

Im Prinzip ist also der Werdegang wie folgt:

  • Einreichung des Baugesuchs
  • vorläufige Prüfung durch Kanton oder Gemeinde
  • Öffentliche Auslage
  • Begutachtung durch Ämter
  • Einsprüche werden bearbeitet
  • Baubewilligungsbescheid wird erlassen
  • eventuelle Beschwerden werden bearbeitet

Wie sich diese Prozedur in die Länge zieht, hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt von der Grösse des Bauvorhabens. Auch die Ausführungen im Baugesuch spielen eine Rolle; je besser dieses formell als auch materiell den Anforderungen entspricht, desto schneller kann die Bearbeitung erfolgen.

Daraus folgt, dass vor Erwerb eines Baugrundstückes die vielen Gesetzlichkeiten und Besonderheiten, die dort zutreffen, genauestens geprüft werden sollten, damit sich nicht beim Baubewilligungsverfahren herausstellt, dass das geplante Gebäude an dieser Stelle nicht errichtet werden darf. Das Bauprojekt sollte sich den gesetzlichen Gegebenheiten ebenso anpassen wie der Umgebung, denn damit reduziert sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Nachbarn und anderweitig vom Bau betroffene Personen Einsprüche erheben.

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