Finanzen & Recht
Heizungssanierung im eigenen Haus

Das kostet ein Hausverkauf

Geht es um den Verkauf einer Immobilie, müssen Eigentümer mit diversen Kosten rechnen, die im Zusammenhang mit dem Hausverkauf auf sie zukommen.

14 November 2015

Im Einzelnen sind es folgende Kosten, mit denen unbedingt zu rechnen ist:

  • Kosten für Inserate in der Presse
  • Kosten für den Makler
  • Gebühren für den Grundbucheintrag
  • Kosten für den Notar
  • Steuer auf den Grundstückgewinn
  • Handänderungssteuer (kantonabhängig)

Die anfallenden Kosten für Zeitungsinserate und/oder den mit dem Hausverkauf beauftragten Makler trägt der Hausverkäufer grundsätzlich selbst. Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Grösse, die sich anhand der Differenz zwischen dem Hausverkaufspreis und dem Preis ergibt, den der Eigentümer beim Kauf des Hauses gezahlt hat und den werterhöhenden Investitionen. Von diesem Betrag können Hausverkäufer natürlich die anderen anfallende Kosten wie die für den Immobilienmakler, die Inserate, die Handänderungssteuer sowie den Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch abziehen.

Der Käufer des Hauses kann darauf bestehen, dass ein Teil des Kaufpreises auf ein Sperrkonto geht, um die Steuerzahlung zu sichern. Ansonsten hat das Steueramt die Option, ein Pfandrecht auf den Grundbesitz einzutragen.

Bei der Höhe der Handänderungssteuer kommt es auf die Vorschriften im Kanton an, die von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich sind. Entweder die Handänderungssteuer muss der Käufer dem Steueramt zahlen oder der Verkäufer oder beide. Über alle anderen anfallenden Kosten sollten sich Verkäufer mit dem Käufer einigen. Üblich ist, dass die Kosten geteilt werden. Wer für welche Kosten konkret aufkommt, ist im Kaufvertrag festzuhalten. Möglich ist auch, sich Angebote von Notaren einzuholen.

Der Kanton oder die Gemeinde ist für die Handänderungssteuer verantwortlich. Vom Bund wird keine Steuer erhoben. Einige Kantone haben diese Steuer ebenfalls abgeschafft. Wo die Steuer zu bezahlen ist, beträgt sie zwischen einem bis drei Prozent des Kaufpreises.

Für die Erstellung des Kaufvertrages wird ein Notar bemüht, der diesen dann auch notariell beurkundet und den Grundbucheintrag organisiert. Die Höhe seines Honorars ist abhängig vom Kaufpreis des Hauses. Findet der Hausverkauf in einem Kanton statt, indem der Notar nicht einem Amt angehört, kann es sinnvoll sein, sich mehrere Angebote einzuholen.

Die Gebühren für den Grundbucheintrag sind uneinheitlich geregelt. Hausverkäufer wenden sich diesbezüglich direkt an das zuständige Grundbuchamt, um die Höhe der Kosten zu erfragen.

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