Bauplanung & Bauleitung
Architektenvertrag

Der Architektenvertrag

Der Vertrag zwischen Architekt und Bauherrn ist eine wichtige Dokumentation darüber, welche Leistungen erbracht werden sollen und wie diese honoriert werden wird. Damit es darüber keine Streitigkeiten gibt, sollte man beim Aufsetzen des Vertrages besondere Vorsicht walten lassen. Auf der sicheren Seite ist man mit dem Mustervertrag des SIA, dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.

15 Oktober 2015

Viele Punkte gehören in den Architektenvertrag

Verschiedenste Punkte müssen in diesem Vertrag geregelt werden, wie die Honorarabrechnung, die Bauleitung, Termine oder auch Versicherungen. Der oben erwähnte Mustervertrag ist manchen bekannt unter dem Namen „Vertrag für Architektenleistungen Nr. 1002“. Dieser ist 15 Seiten lang und nennt alle Punkte, die in den Vertrag gehören und über die Streit entstehen kann. Vor allem wird die Zusammenarbeit so geregelt, sodass sich der Mustervertrag für viele verschiedene Projekte eignet. Allerdings ist demzufolge eine Anpassung an das jeweilige Projekt wichtig und dies sollte auch von einem Baujuristen geprüft werden.

Kosten sparen

Manche Bauherren meinen, an dem Vertrag und dessen Überprüfung sparen zu können, doch das kann sich teuer rächen. Wenn der Vertrag Mängel aufweist, führen diese unter Umständen zu teuren Streitigkeiten. Zwar wird es immer Details geben, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, aber im Grossen und Ganzen sind alle Teile der Zusammenarbeit erfasst.

Beispiel Kostengrenze

Wichtig ist der Punkt der Baukosten, denn Kostenüberschreitungen sind der häufigste Grund für Zwistigkeiten zwischen Bauherrn und Architekt. Diese entstehen häufig bei Planänderungen, die entweder aufgrund der Gegebenheiten entstehen oder durch Wünsche des Bauherrn, die dieser erst spät äussert.

Wichtig: der richtige Architekt

Wer keinen Architekten kennt, dem er sein Vertrauen schenken will, der sollte nicht unbedarft im Internet oder Telefonbuch nachschauen. Viel mehr Wert sind Referenzen, die es lohnt, anzuschauen. Hinzu kommt, dass der Begriff „Architekt“ nicht geschützt ist. Das kann dazu führen, dass der Bauherr an ein „Schwarzes Schaf“ der Branche gerät. Deshalb sollte man durchaus den Weg gehen, vor dem Vertragsabschluss die Qualifikation zu prüfen und sich Abschlüsse zeigen zu lassen. Auch ein gutes Zeichen: wenn der Architekt Mitglied des SIA ist.

Finden Sie hier einen passenden Architekten für Ihr Projekt

Die besten Referenzen sind aber immer noch zufriedene Kunden. Bitten Sie den Architekten, den Sie in die engere Wahl ziehen, um die Nennung von Kunden und Gebäuden, die er konstruiert hat. Nehmen Sie mit diesen Bauherren Kontakt auf. Im Idealfall sind diese bereit, Ihnen über die Arbeit mit dem Architekten Bericht zu erstatten und ob sie mit der Arbeit zufrieden waren.

 

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