Finanzen & Recht
Hausbau oder Hauskauf im Baurecht

Die besten Seiten mit Tipps zum Hauskauf in der Schweiz

Ein Haus in der Schweiz – davon träumen viele. Ob nun gebürtige Schweizer Bürger, die in einer Mietwohnung wohnen, oder aber Ausländern, die gern in die Alpenrepublik übersiedeln wollen. Doch es gibt rechtlich viel zu berücksichtigen und die Auswahl ist obendrein nicht einfach. Deshalb wollen wir Ihnen ein paar Seiten vorstellen, auf denen es rund um das Thema viel Wissenswertes gibt.

26 November 2015

www.bellevue.de

Unter der Rubrik Ratgeber findet man auf dieser Seite viele Tricks und Tipps rund um den Kauf von Immobilien in der Schweiz. Sie sind äusserst beliebt und daher streng reglementiert, und vor allem für Ausländer gelten strenge Regeln. In den 26 Kantonen mit ihren 7,3 Millionen Einwohnern gibt es so manches Kleinod zu erwerben. Doch wer kann es kaufen? Wer darf hier wohnen?

Wer Bürger der EU ist, darf sich einen Erstwohnsitz kaufen. Doch als Zweitwohnsitz gelten strenge Regeln, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Wer nicht aus der EU kommt, muss auch beim Erstwohnsitz auf die „Gnade“ des Kantons warten. In den besonders beliebten Ort und Regionen von St. Moritz über das Berner Oberland bis zum Genfer See liegen die Preise für Immobilien bis zu  10.000 Franken pro Quadratmeter oder sogar darüber.

www.immobilienerwerb-durch-auslaender.ch    2015-11-26 17_24_43-Informationen zum Immobilienerwerb durch ausländische Staatsangehörige in der Sc

Auch auf dieser Seite gibt es viel Wissenswerts zum Thema. Ausländer, die in der Schweiz Immobilien kaufen möchten, finden auch dort viele nützliche Tipps und Anregungen. So zum Beispiel gibt es Sonderregeln, wenn das Gebäude oder Grundstück, das veräussert wird, bereits einem Ausländer gehörte. Oder aber, wenn die Immobilie zum Zwecke einer gewerblichen Tätigkeit gekauft wird. Auch spielt es eine Rolle, aus welchem Grund der Besitzerwechsel stattfindet. So zum Beispiel wegen Schenkung oder Erbschaft, Tausch oder Verkauf. Übrigens: als Ausländer in diesem Sinne gelten auch Gesellschaften mit Sitz im Ausland oder solche, die ihren Sitz in der Schweiz haben, aber ausländisch beherrscht sind.

www.lofthome.ch

Ebenfalls wichtig für den Immobilienkauf: die Beratung hinsichtlich Notar und Grundbuchamt bzw. deren Gebühren. Auf der genannten Seite finden Sie viele Hinweise dazu, so wie sich die Kosten zusammensetzen. Der Notar, der den Kaufvertrag ausfertigt und die Beurkundung übernimmt, bekommt dafür eine Entschädigung. Diese fällt in den Kantonen sehr unterschiedlich aus. Soll ein sogenannter Schuldbrief ausgefertigt werden, fallen dafür zusätzliche Kosten an. Bei der Anmeldung im Grundbuch entstehen weitere Kosten; doch auch diese sind nicht überall in der Schweiz gleich. So werden sie in manchen Kantonen nach Aufwand/Zeit bemessen, in anderen orientieren sie sich am Kaufpreis.

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