Bauplanung & Bauleitung

Die Haftung des Architekten

Ein Architekt ist wie jeder andere Selbstständige auch für Fehler bei seiner Arbeit haftbar zu machen. Doch wann ist ein „Fehler“ nachzuweisen?

16 Oktober 2015

Vor allem folgende Punkte sind üblicherweise nachweisbar:

  • eine massive Überschreitung der vereinbarten Kosten
  • Nichteinhaltung von Terminen
  • Verletzung von Sorgfaltspflichten
  • Nichtbeachtung von Regeln auf einem der beteiligten Fachgebiete
  • mangelnde Aufsicht der Arbeiten und der beteiligten Unternehmen
  • mangelnde Kostenerfassung

Doch nicht jeder dieser Punkte ist wirklich einfach nachzuweisen. Klar ist, wenn Termine überschritten wurden. Doch dabei muss hinterfragt werden, warum dies so ist. Nicht immer kann der Architekt dafür in die Haftung genommen werden.

Andere Verzögerungen, wie beispielsweise Auszahlungstermine der Bank etc. können zu nicht termingerechten Abgaben führen. Auch später eingehaltene Termine aufgrund von verspäteten Behördengenehmigungen können dem Architekten nicht angelastet werden.

Die Kostenerfassung

Die Kostenerfassung ist einer der zentralen Punkte bei der Arbeit des Architekten. Ist hier das Ergebnis nicht zufriedenstellend und auch nicht in branchenüblicher Art und Weise erbracht, ist dies in vollem Umfang dem Architekten anzulasten. Auch eine massive Kostenüberschreitung fällt in das Haftungsgebiet. Denn dafür gibt es den Architektenvertrag, in dem zum Beispiel ein Kostenrahmen festgesteckt wurde. An diesen hat sich der ausführende Architekt zu halten, andernfalls müssen Änderungen mit dem Bauherrn besprochen und schriftlich festgehalten werden.

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Nichtbeachtung von Regeln eines Fachgebietes

Dies ist für einen Bauherrn meist schwer nachweisbar. Hier muss man sich Hilfe von einem Gutachter oder anderen Fachmann holen. Ähnlich verhält es sich bei mangelnder Koordination und Beaufsichtigung. Dies kann zwar fatale Folgen haben, ist aber im Einzelnen schwer nachweisbar, da nicht festgelegt ist, wann und wie oft der Architekt die Baustelle aufzusuchen hat.

Einige der Haftungsgründe führen zwar zu Verzögerungen und sogar Schäden am Bau, sind aber schwer nachzuweisen. Aus diesem Grund sollte man sich hier, kann keine Einigung mit dem Architekten erzielt werden, einen Bausachverständigen zu Rate ziehen, der die Schuld des Architekten fachlich fundiert nachweisen kann. So ausgerüstet kann der Bauherr vor Gericht ziehen und so den entstandenen Schaden vom Architekten einklagen.

 

 

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