Bauplanung & Bauleitung
Geschäftsmann am Schreibtisch

Die Zielüberwachung beim Bau

Handwerkern, Bauunternehmen und selbst dem Architekten sollten Sie immer mal wieder über die Schulter schauen. Denn nach getaner Arbeit sind Änderungen mit hohen Kosten verbunden. Je eher Sie merken, dass etwas nicht so läuft, wie Sie es sich wünschen, um so preiswerter oder sogar ganz ohne Kosten kann eine Kurskorrektur erfolgen.

23 Mai 2015

Der Architekt

Schon bei der Planung des Architekten sollten Sie immer wieder prüfen, ob bei den Absprachen auch keine Missverständnisse aufgetreten sind. Werden Ihre Raumbedürfnisse entsprechend umgesetzt und an alles gedacht, was Sie zur Bedingung gemacht haben?

Kosten einhalten

Schon der Kostenvoranschlag sollte genau überprüft werden. Übersteigt dieser Ihre Planung oder Ihre finanziellen Möglichkeiten, sprechen Sie mit dem Handwerker, wo etwas geändert werden kann.

Beispiel: Sie wollen eine Einliegerwohnung einbauen, doch das gesamte Bauvorhaben wird teurer als geplant. Weichen Sie nicht unbedingt von Ihrem Plan ab, die Einliegerwohnung einzubauen, sondern überlegen Sie, ob das Bauunternehmen nicht eventuell alle Anschlüsse dorthin legen kann, ohne den Innenausbau auszuführen. So ist momentan eine Menge Geld gespart und die Wohnung kann etwas später immer noch fertig gestellt werden.

Auch die Rechnung verdient eine gründliche Überprüfung. Da wäre zum Beispiel der Vergleich mit dem Kostenvoranschlag. Sind Änderungen für Sie nachvollziehbar? Steht das Aufmass in einem normalen Verhältnis zum Angebot?

Termine

Wichtig ist auch, dass Termine eingehalten werden. Da geht es nicht nur um den Termin der Fertigstellung, der sonst ihren Einzug über den Haufen wirft. Man kann schon vorher gegensteuern, und immer wieder die einzelnen Bauabschnitte überprüfen. Gemäss des Bauplanes kann nachvollzogen werden, ob alles nach Plan läuft, oder eventuell alle Gewerke nicht weiterarbeiten können, weil ein Gewerk seine Arbeit nicht planmässig ausführt. Dann besteht Handlungsbedarf.

Bedenken Sie immer auch die Folgen, wenn eine Verzögerung eintritt. Beispiel: Sie wohnen bei Ihren Eltern, Ihr Freund ebenso, und Sie bauen gemeinsam ein Haus. Ob Sie zur geplanten Zeit umziehen oder ein paar Wochen später, ist für Sie nicht so wichtig. Anderer Fall: Sie wohnen mit Ihrer Familie in einer Mietswohnung, die Sie rechtzeitig kündigen mussten. Verzögert sich der Bau um mehrere Wochen, stehen Sie nach Ablauf des Mietvertrages auf der Strasse. Die Kinder müssen am neuen Wohnort zur Schule – dann bleibt wohl nur das Hotel. Doch das kann ins Geld gehen. Wer zahlt dafür? Gibt es einen Verantwortlichen, dem man die Kosten anlasten kann?

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