Finanzen & Recht
Verwaltung Stockwerkeigentum Aufgaben Revisor

Eigentum verpflichtet – Wissenswertes zur Verwaltung von STWE

In der Schweiz wird das Leben im Stockwerkeigentum immer mehr zum Trend. Doch damit kommt auch die Frage nach einer passenden Form der Verwaltung auf. Das Aufgabengebiet einer Verwaltung umfasst alle das Haus betreffenden Angelegenheiten. Doch darüber hinaus sorgt sie im Idealfall auch für eine herzliche Atmosphäre im Haus. Die Wahl der richtigen Verwaltung sollte folglich gut überlegt sein.

10 Februar 2016

Doch woran erkennen Sie eine gut arbeitende Verwaltung?

Der Berater und Geschäftsführer des Hausvereins Mittelland-Romandie namens Luzius Theiler gibt Aufschluss darüber. In einem Interview rät er dazu auf die folgenden vier Faktoren Acht zu geben. Eine geeignete Verwaltung sollte persönliches Engagement an den Tag legen. Dabei ist es sehr wichtig, dass sich der zuständige Sachbearbeiter stets ausreichend Zeit nimmt. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist es, wenn es sich dabei immer um dieselbe Person handelt. So können Sie sicher sein, dass der Sachbearbeiter über Ihre Belange zu jeder Zeit informiert ist. Ein grosser Bonus ist es, wenn die Verwaltung für die StockwerkeigentünerInnen rund um die Uhr erreichbar ist.

Welche Kosten entstehen für die Eigentümer?

Die Preisspanne auf diesem Gebiet reicht von 500 bis hin zu 900 Franken pro Einheit und Jahr. Je mehr Einheiten ein Objekt hat, desto günstiger wird die STWE pro Wohnung. Es wird also schnell deutlich, dass Sie auf jeden Fall im Vorfeld einige Angebote einholen sollten. Bei unserem Partner Gryps.ch können Sie bequem und kostenlos 3 unverbindliche Offerten in Ihrer Region einholen. Beim Vergleich ist es wichtig sein Augenmerk nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität, zu legen. Denn wenn die Verwaltung die anfallenden Unterhaltsarbeiten nicht fachgerecht überwacht und koordiniert, dann können schnell unangenehme Mehrkosten auf die Eigentümer zukommen.

Die Verwaltung kommt ihren Aufgaben nicht nach – Was tun?

Für den Fall, dass die beauftragte Verwaltung ihren vertraglich vereinbarten Pflichten nicht fachgerecht nachkommt, sieht das Stockwerkeigentumsrecht die Möglichkeit der Kündigung vor. Aus rechtlicher Sicht bleibt jedoch umstritten, ob die Absetzung in diesem Fall erst nach Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, der lässt eine eindeutige Regelung diesbezüglich im Verwaltungsvertrag vermerken.

Diese Risiken birgt eine eigenständige Verwaltung durch den Eigentümer

Sicher haben auch Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt sich die Kosten für eine Verwaltung zu sparen und sich einfach in Eigenregie um alles zu kümmern. Doch ist das wirklich eine gute Idee? In der Realität wird die Verwaltung bei kleineren Immobilien tatsächlich oft von den Eigentümern übernommen. Das geht allerdings nur gut, solange es zu keinem Streitfall kommt. Auch wenn sie Kosten verursacht, ist die Beauftragung einer externen Verwaltung für alle Stockwerkeigentümer immer die sicherste Variante.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments