Finanzen & Recht

Erklärungen rund um die Finanzierung von Hausbau und Sanierung III

Um die Finanzierung von Haus, Grundstück oder Wohnung ebenso gut und gründlich planen zu können wie den Bau oder Kauf selbst, sollte sich jeder Bauherr mit den Gepflogenheiten und Möglichkeiten der Banken auseinandersetzen. Dabei hilft unsere Begriffserklärung.

4 August 2015

Disagio

Ein Disagio wird in vielen Kreditverträgen vereinbart. Unter Umständen sind auch die Begriffe Abgeld oder Damnum üblich. Dabei handelt es sich um einen Abschlag vom Darlehensbetrag. Dieser wird als Zinsvorauszahlung verrechnet und bedeutet im Gegenzug meist einen geringeren Nominalzins. Da eine steuerliche Bevorteilung kaum mehr möglich ist, wird auch das Damnum immer seltener in Anspruch genommen.

Effektivzins

Vor allem wenn es um die Angebote der Banken für eine Finanzierung geht, werden Nominalzins und Effektivzins angegeben. Beide haben eine unterschiedliche Bedeutung und müssen daher genau hinterfragt werden. Der Effektivzins ist jener Zinssatz, den der Kunde tatsächlich zahlt. Er ist also von besonderer Wichtigkeit. Will man allerdings Banken und ihre Angebote vergleichen, spielt auch der Nominalzins eine Rolle. Der Unterschied: der Effektivzins berechnet sich aus Nominalzins plus Kosten wie Bearbeitungsgebühren etc. Allerdings kann das Darlehen auch Kosten mit sich bringen, die nicht im Effektivzins verrechnet werden, wie etwa Kontoführungsgebühren oder Bereitstellungszinsen. Diese sind von der Bank extra aufzuführen.

Endfälliges Darlehen

Ein sogenanntes endfälliges Darlehen ist im Gegensatz zum Annuitätendarlehen ein solches, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen aber keine Tilgung gezahlt werden. Üblicherweise zahlt der Kunde bei einem solchen Vertrag gesondert Beträge in einen Sparplan, mit dem am Ende die Ablösung erfolgt. So zahlt er zwar auch Zins und Tilgung, aber nicht in einem Vertrag.

Erstrangiges Darlehen

Die Belastungen, also Hypotheken, die im Grundbuch eingetragen sind, haben eine Rangfolge. Diese entspricht der Reihenfolge, mit der Gläubiger bei einer eventuellen Verwertung des Objektes bedient werden. Deshalb bestehen viele Geldgeber auf einem erstrangigen Darlehen, da sie nur so gewährleisten können, dass sie ihr Geld wiederbekommen, während für den zweitrangigen Gläubiger eventuell nichts mehr übrig bleibt. Lässt sich ein Kreditinstitut auf ein nachrangiges Darlehen ein, so „bestraft“ es den Kunden zumeist mit höheren Zinsen. Der Inhaber der erstrangigen Grundschuld hat den Vorteil, dass er selbst bei einer Versteigerung des Objektes unter Wert einen Grossteil oder sogar das gesamte Geld zurück erhält.

 

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