Finanzen & Recht

Erklärungen rund um die Finanzierung von Hausbau und Sanierung V

Zu den Fachbegriffen, die man rund um die Finanzierung als Darlehensnehmer kennen sollte, gehören auch diese:

5 August 2015

Nachfinanzierung

Die Gründe können verschieden sein; Schwierigkeiten mit dem Bauuntergrund, Verzögerungen und vieles mehr: der Bau wird teurer als kalkuliert. Dann kann eine Nachfinanzierung nötig sein. Diese sollte zwar von Beginn an so gut als möglich vermieden werden, durch mitunter ist sie dennoch unumgänglich. Bei der Nachfinanzierung kann es zu Problemen mit der Bank kommen, und gibt diese doch noch weiteres Geld, dann meist zu höheren Zinsen. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt gleich bei Abschluss des Kreditvertrages, wie weit eine Nachfinanzierung machbar wäre und in welcher Höhe. Eventuell kann man dies sogar im Ursprungsvertrag erwähnen lassen.

Rate

Die Rate ist der Betrag, der vom Darlehensnehmer regelmässig, meist monatlich, gezahlt werden muss. Die Rate enthält Tilgung und Zins. Bei den üblichen Darlehen, die annuitätisch abbezahlt werden, steigt mit jeder Rate der Anteil der Tilgung und der Anteil der Zinsen sinkt, während die Gesamtsumme der Rate unverändert bleibt.

Restschuld

Als Restschuld wird die Höhe des Darlehens bezeichnet, die nach Ende der Zinsbindung, und damit meist auch zu Ende des Vertrages, noch aussteht. Dann wird ein neuer Vertrag geschlossen; der vom Darlehensnehmer auch bei einer anderen Bank beantragt werden kann. Die Restschuld steht im Zusammenhang mit der sogenannten Anschlussfinanzierung, die nach Ende der Zinsbindung noch benötigt wird.

Sondertilgung

Besonders vorteilhaft für den Kunden ist die Vereinbarung von Sondertilgungsmöglichkeiten. Dann kann der Darlehensnehmer eine geringe Rate mit beispielsweise einem Prozent Tilgung vereinbaren, sodass er nicht in Bedrängnis kommt, wenn er eine höhere Tilgung und damit eine höhere Rate vertraglich festschreibt. Jedoch kann er überschüssiges Geld gesondert ansparen und dann von Zeit zu Zeit in Form von Sondertilgungen auf den Kreditvertrag einzahlen, sodass dessen Summe verringert wird.

Vorfälligkeitsentschädigung

Der Kredit ist für eine gewisse Zeit verbindend für beide Seiten – meist so lange, wie die Zinsbindung läuft. Doch will der Kreditnehmer das Darlehen eher abstossen, kann er dies bei der Bank beantragen. Eventuell wird dem stattgegeben – allerdings gegen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diesen Schadenersatz für entgangene Gewinne verlangt die Bank je nach Berechnung ihrerseits. Jedoch kann jedes Darlehen, egal wie lange es fest abgeschlossen wurde, nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden.

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