Finanzen & Recht
Regelung Stockwerkeigentum Erneuerungsfonds

Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum

Der Erneuerungsfond ist beim Stockwerkeigentum dazu da, damit Arbeiten an der Sanierung von der Gesamtliegenschaft wie beispielsweise die komplette Erneuerung des Dachs oder auch der Gebäudehülle finanziert werden.

8 Februar 2016

Die Erneuerungsfonds werden hierbei durch die jährlichen Einzahlungen gespiesen, die die einzelnen Eigentümer der Stockwerke anhand ihrer Grösse und derer Wertquote leisten. Durch diese Art und Weise wird sichergestellt, dass die grossen finanziellen Belastungen, verschuldet durch notwendige Renovationen, über die vielen Jahre verteilt und damit abgefedert werden können.

Die Erneuerungsfonds bringen Vorteile

Die Frage, ob ein solcher Erneuerungsfonds eingeleitet werden soll hängt immer von der Sache der einzelnen Gemeinschaft ab. Der Grund hierfür ist, dass es keine gesetzliche Verpflichtung bei der entsprechenden Errichtung gibt. Jedoch bringt die Einrichtung eines Erneuerungsfonds einige Vorteile mit sich. Hierbei entsteht beim Fehlen eines Fonds gleich der Nachteil, dass das Geld für notw. Sanierungen auf einen Schlag besorgt werden müssen. Doch dies ist oft schwieriger, da nicht jeder die notwendige Summe auf die Schnelle zur Verfügung hat. Deswegen wird in solchen Fällen oft und gern in Etappen saniert, welches die entsprechenden Kosten in die nicht bezahlbare Höhe treiben kann. Einige Sanierungen wie Fassadenarbeiten oder eine Dacherneuerung sind in Etappen kaum machbar, da für die Arbeiten Gerüste aufgestellt werden müssen. Deshalb ist allen Besitzern eines Stockwerkeigentums geraten, einen Erneuerungsfonds anzulegen.

Die Höhe für die jährlichen Beiträge

Im Schnitt beträgt die Lebensdauer von einem Dach, der Gebäudehülle oder der Fassade rund 25 Jahre. Genau deswegen sollte der Erneuerungspunkt zu diesem bestimmten Zeitpunkt ausreichend gefüllt sein, damit diese notwendigen Arbeiten bei Zerfall oder Beschädigung ohne Probleme erledigt werden können und die Eigentümer der Stockwerke nichts aus eigener Hand zahlen müssen. Die Höhe, mit der der jährliche Beitrag gezahlt werden soll nach der Erstellung von der Liegenschaft ist nicht bekannt bzw. umstritten. Hier schwanken die Meinungen der Leute zwischen 0,2 – 0,5 Prozent des Gebäudeversicherungswertes.

Es wird auf jeden Fall empfohlen etwas grössere Einzahlungen zu tätigen und ein Cap festzusetzen. Grund hierfür ist, damit der Fond 2-10% des Wertes nicht übersteigt. Wenn der Fond im Jahr um 1% steigt, ist man auf der sicheren Seite und hat alles richtig gemacht.

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