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Meierhans

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  1. Hi Pino, Wir haben hier im Bauforum schonmal ne Liste geführt, von Plattformen via die man günstige Maler-Offerten einholen kann. @meskaa wo ist die Liste hin? Gruss Hans
  2. Vielen Dank - beim Voting hab ich auch schon mitgemacht. Ich denke auch die persönliche Weiterempfehlung ist langfristig der grösste Hebel für einen Handwerker. Qualität wird durch nichts überboten. Klar, ich sehe das Problem, dass man am Anfang auch nicht die Zeit hat um auf eine Weiterempfehlung zu warten - aber trotzdem. Wenn man sich langfristig am Markt bewegen will - führt nichts daran vorbei. Darum finde ich aber auch, haben die Verzeichnisse und Handwerkerbörsen durchaus etwas für sich, zumindest für Leute die erst kurz selbständig sind als Handwerker. Man kann neue Kontakte knüpfen, und die gute Arbeit (mittels Bewertungen) wird sofort für alle sichtbar. Die schlechte aber halt leider auch
  3. Hi Ruth, Wenn ich hier auchmal Moderator spielen darf, die Frage mit der Höhe der Versicherungssumme bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Schweiz hatten wir schon mehrfach, schau hier mal rein: Gruss Hans
  4. Gryps.ch sind übrigens die einzigen die sowas anbieten - soweit ich weiss.
  5. Wenn dein Ziel ist, einen Vermögensschaden zu verhindern - dann ganz klar ja :-) Es geht darum, dass du in der Funktion als Bauherr der Kausalhaftung unterliegst, dass heisst du bist auch haftbar wenn dich keine Schuld trifft, allein aus der Funktion. Und das Risiko ist vermutlich nicht gross, aber eben wenns eintrifft für dich kaum tragbar. Stell dir vor, jemand wird wegen deiner Baustelle am Ende Invalide, und du musst den bezahlen für den Rest deines Lebens. Das kann in die Millionen gehen, und genau darum würde ich sagen - JA.
  6. Hat übrigens auch damit zu tun, dass das Bauen einzigartig teuer ist, dass es hier eine separate Haftpflicht braucht!
  7. Also ich habe da beim VBV, dem Verband der Versicherer abgeschrieben: "Vermögensversicherung, die einen Bauherrn (Werkeigentümer) vor Haftpflichtansprüchen Dritter schützt, die im Zusammenhang mit dem entstehenden Bauwerk stehe"
  8. Ich dachte auch immer der Bauträger wäre der GU, also der der effektiv baut. Wenn ich jetzt allerdings google, scheint mir die Rolle des Bauträgers eher der Rolle des Projektentwicklers zu entsprechen - kann das jemand auflösen?
  9. Ich befürchte das müsste man schon noch etwas genauer spezifizieren, was für Storen, Art, Grösse, Material, Steuerung, etc?
  10. Ergänzung: Wenn man nachweisen kann, dass der Verkäufer den Mangel "arglistig" verschwiegen hat - gilt sogar eine Frist von 10 Jahren. (OR 371 Abs. 3)
  11. Okno Pol oder sowas hab ich schon öfters gesehen bei der Auslieferung in Zürich, es muss also schon Leute geben die das auch machen....
  12. Oder eine kleine Übersicht: https://www.mysoftware.de/i/hausplaner-software-vergleich/
  13. Also das beste an dem Beispiel ist eigentlich das der Blumentopf gleich mit vergittert wurde, gesichert!!!
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