Hallo!
Ja, im Kanton Aargau gibt es Vorschriften bezüglich Feuerschutz, aber es sieht so aus, als ob Sie Ihren Brennholz in Ihrer Doppelgarage lagern dürfen. Sie haben Recht damit, dass die Lagerung von Brennholz in Tiefgaragen, die kleiner als 150m² sind, verboten ist.
Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie das Brennholz ordnungsgemäss aufbewahren und dass keine Brandgefahr besteht. Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.