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meskaa

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  1. "Oxi-geölt" bezieht sich auf die Art der Oberflächenbehandlung von Holzböden, insbesondere Parkett. Es ist eine Variante der geölten Oberfläche, bei der ein oxidativer Prozess verwendet wird, um das Öl in das Holz einzuarbeiten und zu härten. Dies führt zu einer besonders haltbaren und strapazierfähigen Oberfläche, die auch als "oxidativ geölt" bezeichnet wird. Ein oxi-geölter Holzboden wird in der Regel in mehreren Schichten mit speziellem Öl behandelt, das in das Holz eindringt und aushärtet. Dadurch entsteht eine schützende Schicht, die den Holzboden vor Verschleiß, Feuchtigkeit und Schmutz schützt. Die Oberfläche ist in der Regel matt und hat eine natürliche Optik, die die Maserung und Struktur des Holzes betont. Der Hauptunterschied zwischen einem glatten geölten Parkett und einem gebürsteten, oxi-geölten Parkett liegt in der Textur und Optik der Oberfläche. Bei einem gebürsteten Parkett wird die Holzoberfläche vor der Ölbehandlung mechanisch bearbeitet, um die weichen Holzfasern zu entfernen und die harten Fasern zu betonen. Dies verleiht dem Boden eine rustikalere und strukturierte Optik, wodurch Rillen und Vertiefungen entstehen können. In Bezug auf die Pflege können gebürstete, oxi-geölte Böden etwas mehr Aufmerksamkeit erfordern als glatte geölte Böden, da Schmutz und Staub sich in den Rillen ansammeln können. Sie können jedoch weiterhin Holzbodenseife verwenden, um den Boden zu reinigen. Es ist wichtig, regelmäßig zu kehren oder zu saugen, um Schmutz und Staub aus den Rillen zu entfernen, und dann die Bodenseife gemäß den Anweisungen des Herstellers zu verwenden, um den Boden zu wischen. Im Allgemeinen sind oxi-geölte Böden eine ausgezeichnete Wahl, da sie die natürliche Schönheit des Holzes bewahren und gleichzeitig langlebig und pflegeleicht sind. Mit der richtigen Pflege sollten Sie viele Jahre Freude an Ihrem gebürsteten, oxi-geölten Parkett haben.
  2. Ich hab bei mir selber ein Oblicht verbaut, und ich liebe es!! Im ernst: Die Regengeräusche z.B. find ich toll. Ich schlafe dazu ein wie ein Baby. Ausserdem ist mein Oblicht Jahrgang 1978 und musste bisher nicht ersetzt werden - ich glaube das sagt eigentlich alles bezüglich Qualität. Gruss meskaa
  3. Ich würde sagen das Baugespann ist vor allem damit man sich was drunter vorststellen kann. Weil gerade darum geht es ja bei den möglichen Einsprachen, damit jemand die Auswirkungen deines Baus auch wirklich einschätzen kann, wird es real auf der Fläche "angezeichnet":
  4. Denke auch, so ein kleines "Abluftsystem" könnte echt hilfreich sein. Mit dem Temperatur-Unterschied kommt sicher auch das Kondenswasser. Und mit dem richtigen Handwerker müsste das eigentlich relativ kostengünstig zu machen sein.
  5. Für ein solches System finde ich 4'000.- CHF eigentlich nicht so viel, oder was hättest du erwartet? Ich meine alleine die Mechanik in der Tür, und wie das verarbeitet werden muss, damit es einbruchsicher ist, bringt schon einen gewissen Aufwand mit sich. lg meskaa
  6. Viel wichtiger: Hat jemand hier Erfahrungen mit den elektrisch verstellbaren Glasgeländern? Das würde mich mal interessieren! Die Dinger sehen mindesten übernatürlich cool aus
  7. Wenn ich sowas wieder lese... Das ist so typisch für die Schweiz, irgendwelche Firlefanz Verpflichtungen - aber woher man das dann genau wissen soll, ist mir nicht klar. Begegnet mir immer wieder solche Sachen...
  8. Leider nein - warum was willst du denn konkret für eine Geschäftsbeziehung mit denen aufbauen?
  9. Okay, das heisst also keiner weisses. Gibt es bei den SARON-Hypotheken wenigstens sowas wie eine Deckelung? Kenn mich da nicht im Detail aus.
  10. In der Schweiz gibt es verschiedene Steuern, die im Zusammenhang mit dem Kauf, Besitz und Verkauf von Immobilien anfallen können. Die genauen Beträge hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Kanton, in dem sich die Immobilie befindet, dem Wert der Immobilie und Ihrer persönlichen finanziellen Situation. Hier sind einige der wichtigsten Steuern, die im Zusammenhang mit dem Kauf eines Hauses in der Schweiz anfallen können: Grundstückgewinnsteuer: Wenn Sie ein Haus verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen, müssen Sie in der Regel die Grundstückgewinnsteuer zahlen. Der Steuersatz hängt vom Kanton ab und ist in der Regel progressiv gestaltet, das heißt, er steigt mit der Höhe des Gewinns und der Dauer des Besitzes. Handänderungssteuer: Beim Kauf eines Hauses fällt in vielen Kantonen eine Handänderungssteuer an, die auf den Kaufpreis oder den amtlichen Wert der Immobilie berechnet wird. Die Steuersätze variieren je nach Kanton und liegen in der Regel zwischen 0,5% und 3,5% des Kaufpreises. Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf den Wert von Grundstücken und Gebäuden, die von den Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Die Grundsteuer variiert je nach Kanton und liegt in der Regel zwischen 0,1% und 0,3% des amtlichen Werts der Immobilie. Liegenschaftssteuer: Einige Kantone erheben zusätzlich zur Grundsteuer eine Liegenschaftssteuer, die auf den amtlichen Wert der Immobilie berechnet wird. Die Steuersätze variieren je nach Kanton. Vermögenssteuer: Immobilienbesitz wird bei der Berechnung Ihrer Vermögenssteuer berücksichtigt. Die Vermögenssteuer wird jährlich auf den Gesamtwert Ihres Nettovermögens erhoben, einschließlich des Werts Ihrer Immobilie. Die Steuersätze variieren je nach Kanton und Gemeinde. Einkommenssteuer: Mieteinnahmen aus einer vermieteten Immobilie müssen als Einkommen versteuert werden. Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus wohnen, wird ein fiktives Mieteinkommen (Eigenmietwert) als Einkommen besteuert, aber gleichzeitig können Sie auch gewisse Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten geltend machen. .
  11. In der Schweiz können Ratenzahlungspläne für Immobilienkäufe am Ende teurer sein als der Kauf im Voraus. Das liegt daran, dass die Käufer Zinsen auf den geliehenen Betrag zahlen müssen, was die Endkosten der Immobilie erhöht. Die Höhe der Zinsen und die Dauer der Rückzahlung können die Gesamtkosten eines Kaufs beeinflussen. Zum Beispiel, wenn ein wenn sich der Käufer für eine geringere Anzahlung entscheidet und sich bereit erklärt, den Kauf über einen längeren Zeitraum abzuzahlen, kann er aufgrund der anfallenden Zinsen insgesamt mehr bezahlen. Es ist wichtig, dass diejenigen, die einen Ratenplan für den Immobilienkauf in Erwägung ziehen, ihre Optionen sorgfältig abwägen, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen. Käufer sollten sowohl mit dem Verkäufer und einen Finanzberater, um sicherzustellen, dass sie die Auswirkungen ihres Vertrags vollständig verstehen. Dies kann ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung über die Finanzierung ihres Kaufs zu treffen. zum Grusse meskaa
  12. In der Schweiz funktionieren Ratenzahlungspläne für Immobilienkäufe ähnlich wie in anderen Ländern. Im Allgemeinen müssen die Käufer zu Beginn des Vertrags eine erste Anzahlung leisten und dann regelmässige Zahlungen leisten, bis der gesamte Kaufpreis abbezahlt ist. Die Höhe der Anzahlung und die Anzahl der Raten hängen von der spezifischen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ab.
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