Ich plane gerade eine evtl. Balkonverglasung für meine Wohnung und mache mir eine Liste, was alles zu tun ist. Das ich die Zustimmung der Eigentümerversammlung brauche ist schon klar - es haben auch schon 2 andere Parteien eine Balkonverglasung, dies sollte also keine Probleme geben.
Benötige ich ausserdem für die Balkonverglasung eine Bewilligung vom Kanton? Eigendlich wird ja baulich kaum etwas verändert, oder?