Hi,
In unserer Nähe wird ein Gebäudekomplex errichtet und hier soll eine gemeinschaftliche Autoeinstellhalle mit errichtet werden. Dieser Gebäudekomplex soll auch als Stockwerkeigentum ausgestaltet werden. Diese gemeinschaftliche Autoeinstellhalle entsteht also auf dem gleichen Grundstück und auch im gleichen Gebäudekomplex.
Jetzt sind wir rechtlich nicht so bewandert und fragen hier nach.
Ich finde es toll, dass es in diesem Schweizer Bauforum auch diese Rubrik zum Stockwerkeigentum gibt. Das habe ich in dieser Form noch in keinem anderen Bauforum gesehen.
Viele Grüsse
andy