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Nana

Wie Eigenleistungen beim Stockwerkeigentum berechnen?

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Hoi zäme,

vielleicht kann mir jemand hier aus dem Forum bei meiner Frage bezüglich Stockwerkeigentums helfen.

Ich würde gerne wissen, wie die Eigenleistungen vom Kaufpreis abgezogen werden. Mein Vater beispielsweise hat eine Schreinerei/Zimmerei.

Natürlich möchte ich dann den Boden für die Wohnung von ihm beziehen und ihn gemeinsam mit ihm verlegen. Ebenso verfahren möchte ich bei Steckdosen und Schaltern, die ich selber machen will, da ich gelernter Elektromonteur bin.

Werden nun der Materialpreis und die Arbeit des Verlegers bzw. Monteurs vom Gesamtpreis abgezogen?

Zum Beispiel kostet eine Steckdose im Einkauf 20.00 im Verkauf 35.00 ohne Montage. Der Verkaufspreis mit Montage würde 80.00 kosten. Müssten mir in diesem Fall nicht die 80.00 Fr. gutgeschrieben werden.

Das ist doch im Kaufpreis so enthalten oder nicht?

Gruss Nana

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Hallo Nana,

grundsätzlich ist dein Denkansatz richtig und du kannst diesen Nachlass fordern. Allerdings glaube ich nicht, dass du ihn auch so erhalten wirst.

Bei Minderung wird der GU/TU dir höchstens 70 bis 80 %, wenn nicht noch weniger, des Gewerkes nachlassen, da er nur mit Vollpreis rechnet.

Also, er wird dir wahrscheinlich nur den EK oder weniger nachlassen, wobei er aber seinen Zuschlag für Wagnis und Gewinn weiterhin voll fordern wird.

Nora

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Hi ,

wenn ich das richtig verstehe, heisst da, 70 bis 80 % des Preises für Material und Arbeitsstunden. Ich nehme an das EK Einkaufspreis bedeutet.

Aber es kann doch nicht sein, dass Arbeitsstunden, die nie geleistet wurden, im Wohnungspreis drin bleiben und ich die letztendlich bezahlen muss.

Ich bekomme das Material zu Grosshandelspreisen und ich muss es selber einkaufen. Am Ende soll die Wohnung für mich doch günstiger werden.

Gruss Nana

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Hallo Nana,

Ich war schon sehr oft in solch einer Situation, daher weiss ich wovon ich rede und schreibe. -_-

Für dich ist es positiv, dass du noch vor der Vertragsunterzeichnung stehst, denn noch kannst du das meiste noch für dich heraus handeln.

Trotzdem kann ich mir auch sehr gut die Argumente vorstellen, die der GU anbringen wird um dir zu erklären, warum dies und jenes nicht machbar sei.

Da musst du hart bleiben und ebenfalls gute Argumente haben, die dagegen halten.;)

Gruss Nora


 

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Hi,

noch habe ich keinen Vertrag unterschrieben. Deshalb wollte ich auch etwas Druck machen. Am Donnerstag findet das Gespräch mit der Bauleitung statt, dann werden wir sehen. Ich denke, dass danach die Nachlässe errechnet werden.

Die Höhe des Nachlasses wird der Wohnungskauf entschieden. Das werde ich auch dem GU sagen.

Hast du solch eine Situation schon mal erlebt und kannst du mir vielleicht noch ein paar Tipps geben, wie ich da vorgehen kann? :o

Gruss Nana

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Hallo Nana,

Ich war schon sehr oft in solch einer Situation, daher weiss ich wovon ich rede und schreibe.

Für dich ist es positiv, dass du noch vor der Vertragsunterzeichnung stehst, denn noch kannst du das meiste noch für dich heraus handeln.

Trotzdem kann ich mir auch sehr gut die Argumente vorstellen, die der GU anbringen wird um dir zu erklären, warum dies und jenes nicht machbar sei.

Da musst du hart bleiben und ebenfalls gute Argumente haben, die dagegen halten. :blink:

Gruss Nora

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Hallo,

Verdienen wird der GU immer noch genug an der Wohnung, da ich ja nur die Böden, Laminat oder Parkett, und die Elektrik wie Schalter, Steckdosen, die Verteilung, die Einbauspots und die Anschlüsse in der Küche mache, also alles was bei der Fertigmontage geschieht.

Ansonsten werde ich im ganzen Rohbau keine Eigenleistungen erbringen, da das zu kompliziert würde. Küche und Bad werde ich auch nicht machen, ausser eben das was ich schon oben schrieb.

Wir wollen die Wohnung später vermieten, darum sollte sie jetzt so günstig wie möglich sein.

Ausserdem haben wir vor, in zirka 6 bis 7 Jahren etwas Grösseres zu kaufen oder zu bauen. Dann kann es gut sein, dass wir auf den GU zurückkommen, wenn man uns jetzt ein wenig entgegenkommt.

Gruss Nana

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Hallo Nana,

du schreibst, dass der GU noch genug an der Wohnung verdient und dass du auf ihn evtl. wieder zurückgreifst, wenn du was Grösseres kaufen möchtest.

Das kann ich nachvollziehen, aber um Geschäfte zu machen, braucht man zwei, denn ich befürchte, dass der GU das gerne hört, aber es für den GU kein Grund ist, dir mehr als branchenüblich entgegenzukommen. :o

Versuch es einfach. Dennoch befürchte ich, dass der GU nicht darauf vertrauen wird, dass du nach einem so langen Zeitraum noch mal mit ihm bauen wirst. B)

Er wird den Gewinn lieber jetzt in die Tasche stecken wollen, denn wer weiss, ob er in 6 bis 7 Jahren noch am Markt ist.

Gruss Nora

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Gast
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