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Stefan

Wie berechnet sich die Wertquote?

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Guten Tag,

wir haben eine ETW mit 5 ½ Zimmern, einem Bastelraum und einem Einstellhallenplatz und zirka 100 qm Land zur Sondernutzung. Die Wohnung befindet sich im Parterre und hat 140 qm Wohnfläche.

Die Wertquote wurde für unsere Wohnung mit 190 errechnet, die wir etwas hoch finden. Wie ist das bei euch?

Hat vielleicht jemand eine vergleichbare Wohnung und wie hoch, ist da die Wertquote und wie wird diese eigentlich berechnet?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruss Stefan

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Hallo ,

die Anzahl der Wohnungen ist massgeblich für die Wertquote, was bedeutet, je weniger Wohnungen desto höher ist der Anteil, so dass dieser nur eingeschränkt zu vergleichen ist.

Es gibt bestimmt eine Berechnung der Wertquote aus der hervorgeht, wie sich diese zusammensetzt.

Gruss Volker

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Hallo Stefan,

so, hier habe ich zum Vergleich ein Mehrfamilienhaus, das in 7 Stockwerkeinheiten eingeteilt ist. Die Wertquote beträgt insgesamt 1000.

Die Wohnungen im Parterre haben eine Wertquote von 145. Diese Wohnung haben eine Wohnfläche von zirka 145 qm und es sind ein Einstellhallenplatz, ein Hobbyraum von zirka 35 bis 40 qm, ein Gartensitzplatz mit 100 qm eingeschlossen.

Die gleichen Wohnungen wie oben aber ohne Hobbyraum haben eine Wertquote von 130.

Nun die Wohnungen inkl. Einstellhallenplatz im ersten und zweiten OG. Sie haben eine Wertquote von 130.

Die Attika-Wohnung inkl. Einstellhallenplatz hat eine Wertquote von 215.

Natürlich ist bei diesem Modell die Wohnungsgrösse immer gleich. Ausgenommen die Attika, die sich über 2 Wohnungen erstreckt.

Abrechnung nach Wertquote beinhaltet die Kant. Gebäudeversicherung, Gebäudesachversicherung, Bankzinsen, Zuweisung Erneuerungsfonds und das Verwaltungshonorar.

Dazu kommen noch die Abrechnung der Heizkosten, die Abrechnung nach Flächenquote, die Abrechnung nach Stockwerkquote und die Abrechnung Einstellhalle.

Nun musst du wissen, über wie viele Einheiten das Haus verfügt und wer einen Hobbyraum hat, da dieser separat in die Wertquote eingerechnet wird.

Vielleicht hilft dir das weiter.

Liebe Grüsse Ilona

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Hallo,

wir haben auch eine ETW und die ist ähnlich wie deine. Wir haben 4 1/2 Zimmer, 1 Bastelraum, 1 Waschküche, 1 Keller und 2 Autoabstellplätze in der Sammelgarage, die jedoch nicht zählen, da hierfür eine separate Miteigentümergemeinschaft besteht. Die Wohnfläche der Wohnung beträgt 138 qm.

Die Wohnung befindet sich im Parterre und für 218 qm Garten haben wir ein Sondernutzungsrecht.

Unsere Wertquote ist 180/1000, womit ihr mit eurer WQ absolut noch im normalen Bereich befindet, da eine Gartenwohnung normalerweise einen höheren WQ aufweist.

Das Haus hat insgesamt 6 Parteien.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Liebe Grüsse Walti

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Hallo zusammen,

nach geltendem Recht dürfen Sondernutzungsrechte oder ein alleiniges Nutzungsrecht, beispielsweise für den Garten oder die Dachterrasse, nicht in die Wertquote eingeschlossen werden, da die WQ die Höhe des Anteils am Ganzen aussagt.

Sondernutzungsrechte können einem nicht gehören. Deshalb muss auch für ein Nutzungsrecht der Inhaber desselben aufkommen und nicht die Gemeinschaft.

Gruss Franke

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Hallo,

ich denke mal, weil besonders Dachwohnungen so gefragt sind. Vielleicht, weil man dort ungestörter wohnen kann als in einer Wohnung zwischen Parterre und OG. Ausserdem glaube ich, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. :P

Grundsätzlich sind aber Dachwohnungen als Wohnungen im ersten oder zweiten Stock. Trotzdem sind sie sehr gefragt, obwohl sie in der Regel auch etwas kleiner sind als die anderen Wohnungen und man kann damit viel Geld verdienen. Der Materialwert unterscheidet sich jedenfalls nicht von den anderen Wohnungen.

Wenn diese Sondernutzungsrechte eine höhere WQ haben, muss ja die gesamte Gemeinschaft auch für den Unterhalt und die irgendwann anstehende Erneuerung zahlen. :lol:

Darüber hinaus gibt es einen Quotenzuschlag für Stockwerkhöhen und die Ausrichtung, welche aber eher klein gehalten sind.

Gruss Walti

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