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Balkonverglasung - benötige ich eine Bewilligung?

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Ich plane gerade eine evtl. Balkonverglasung für meine Wohnung und mache mir eine Liste, was alles zu tun ist. Das ich die Zustimmung der Eigentümerversammlung brauche ist schon klar - es haben auch schon 2 andere Parteien eine Balkonverglasung, dies sollte also keine Probleme geben.

Benötige ich ausserdem für die Balkonverglasung eine Bewilligung vom Kanton? Eigendlich wird ja baulich kaum etwas verändert, oder?

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Ein Gang zur Kantonverwaltung wird vor dem Bau der Balkonverglasung in jedem Fall notwendig sein. Falls für eine Balkonverglasung eine Bewilligung notwendig ist, wäre es viel zu riskant, dies zu unterlassen. In diesen Artikel über die Bewilligung von Balkonverglasungen findest du noch weitere hilfreiche Informationen.

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Gast
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