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Hallo,

Mein Freund baut ein Haus. Ich war gestern dort zur Besichtigung. Dort stellte ich an der Wand zur Balkontür einen Wasserfleck fest. Auch zur Dachterrasse ist dort so ein Wasserfleck zu finden.

Jetzt sind wir am Rätseln, was das sein kann.

Ich vermute, es ist eine Wärmebrücke vorhanden.

So denke ich, das wird erst richtig sichtbar, denn es einen hohen Frost gibt.

Gestern waren bei uns die Temperaturen relativ mild.

 

Soll mein Freund einen Gutachter vor Ort holen?

Oder erst messen, wenn es richtig kalt ist?

Dann sollte er auch die Räume gut beheizen, oder?

 

Vielen Dank.

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Hi Volker,

Ich vermute hier eher, dass auf der Dachterrasse etwas undicht ist.:(

 

Nur im bewohnten Zustand kann sich eine Wärmebrücke bilden. Dann entsteht eine zu hohe Luftfeuchtigkeit und dann kann sich Kondensat bilden.

Dieser Wasserfleck müsste entstanden sein, wo der Estrich oder Putz eingebaut worden ist.

Hier einfach den Bauleiter:angry: auf diese Situation aufmerksam machen.

BG

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Hallo Leute,

Vielen Dank für eure Infos.:lol:

Mit dem Gutachter ist eine Option.

In dem Haus herrscht schon eine hohe Luftfeuchtigkeit. Der Putz ist noch nicht sehr lange an der Wand.

Es ist auch so, innen es warm und aussen kalt.

 

Die Dachterrasse wurde schon vor einiger Zeit fertiggestellt.

So meine Vermutung, es handelt sich um eine Wärmebrücke.:rolleyes:

 

Es sollte vielleicht auch in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden?

Vielen Dank

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Hallo zusammen,

 

Das eine ist, was wurde geplant und wie ausgeführt. Das erkennst du im konstruktivem Bauteilaufbau. Jedoch ist es oft so, dass die Ausführung oft anders erfolgt:angry:

.

Deshalb werden auch viele Sachverstaendige gebraucht.

Der Nachweis über Wärmebrücken lässt sich oft im kalten Winter nachweisen.:D

 

Der Sachverständige ermittelt dann aufgrund der Oberflächentemperaturen, ob ein Mangel vorliegt.

LG

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Hallo Volker,

Ich vermute eher, eine mangelhafte Abdichtung. :angry:Eine Auskondensierung halte ich für unwahrscheinlich. Jedoch bin ich kein Bauexperte und auch kein Sachverständiger.

In meinen Augen kann das auch ein versteckter Mangel sein, egal ob Wärmebrücke oder Abdichtung.

Einfach die Abnahme in diesem Punkt verweigern.:rolleyes:

gruss

Luca

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Servus,

Also wenn hier ein Mangel vermutet wird, dann vor der Abnahme eine förmliche Mängelanzeige fertigen.:rolleyes:

 

Es kann sein, dass es im Internet Vorlagen gibt.

Oder es wird jemand damit beauftragt.:rolleyes:

 

Es ist wichtig, diesen Mangel kurz zu beschreiben. Dann den Bauträger auffordern diesen abzustellen.

Das Ganze sollte mit Einschreiben :Pversendet werden, denn das kann später als Beweisführung gebraucht werden.

Ich wünsche viel Erfolg.

gruss

Renzo

 

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Hallo,

Vielen Dank für die Infos.:D

Eigentlich kann ja diese eventuelle Wärmebrücke während der Gewährleistung reklamiert werden.

Wir sind im Zwiespalt:(, das jetzt vor der Abnahme zu machen.

 

Mein Freund möchte mit der Familie so schnell wie möglich einziehen.

Das Weihnachtsfest soll im neuen Haus gefeiert werden.:lol:

Vielen Dank.

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Gast
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