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andy

Wie verhält sich das mit der gemeinschaftlichen Autoeinstellhalle beim Stockwerkeigentum?

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Hi,

In unserer Nähe wird ein Gebäudekomplex errichtet und hier soll eine gemeinschaftliche Autoeinstellhalle mit errichtet werden. Dieser Gebäudekomplex soll auch als Stockwerkeigentum ausgestaltet werden. Diese gemeinschaftliche Autoeinstellhalle entsteht also auf dem gleichen Grundstück und auch im gleichen Gebäudekomplex.

Jetzt sind wir rechtlich nicht so bewandert und fragen hier nach.

Ich finde es toll, dass es in diesem Schweizer Bauforum auch diese Rubrik zum Stockwerkeigentum gibt. Das habe ich in dieser Form noch in keinem anderen Bauforum gesehen.

Viele Grüsse

andy

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Hi andy,

Herzlich willkommen in diesem Schweizer Bauforum.:P Ich finde es auch toll, das hier alle Themen hier rund um die Baubranche abgehandelt werden. So auch das Stockwerkeigentum, was ja auch speziell ist.:rolleyes:

 

Diese gemeinschaftliche Autoeinstellhalle kommt ja auch nur im Stockwerkeigentum vor.

Wie ich deine Zeilen entnehme, habt ihr noch kein Stockwerkeigentum gekauft, aber Interesse?B)

 

Die gemeinschaftliche Autoeinstellhalle ist ein Sonderrecht und muss auch so gekennzeichnet werden. Dabei gibt es auch unterschiedliche Formen.

Das kann als eigene Liegenschaft im Grundbuch eingetragen werden. Aber das kann auch unselbstständiges Miteigentum deklariert werden.:o

 

Viele Grüsse

Urs

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Hi andy,

Herzlich willkommen hier in diesem Schweizer Bauforum und hier wird dir geholfen.:D

Ein Interesse an einem Stockwerkeigentum ist bei euch vorhanden. Aber hier schreibe ich euch, überlegt das euch gut. Ein neuer Gebäudekomplex kann zwar gut und auch schön sein, aber du hast keinen Einfluss auf die anderen Mieteigentümer.

Ich kenne das von früher und hier kann es zu Konflikten kommen. Jeder Mensch ist anders und verhält sich auch so.:angry:

 

Bei uns gab es auch komische Abrechnungen der Nebenkosten. Hier gab es oft ein Streitpotenzial und das hat das Leben dort sehr erschwert.

Bei einer Mietwohnung kannst du die Wohnung kündigen, aber das geht beim StWE nicht. Hier gibt es nur den Verkauf. Das kann sich über Monate, wenn nicht über Jahre hinziehen.

Es möchte jetzt nicht negativ wirken, das sind meine Erfahrungen.:o

Alle Verträge auch von einem unabhängigen Juristen prüfen lassen.

Alles Gute

Thomas

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Hallo Thomas,

Vielen Dank für deine Einschätzung. Das ist mir schon bewusst, dass es bei dem StWE auch zu Problemen kommen kann.:o Auch wenn die Miteigentümer nett sind, so kann sich einer als Querschläger entpuppen. Man steckt ja in keinem Menschen drin.

Mit dem Verkauf, wenn das Zusammenleben nicht funktioniert, das kann dann schon ein Problem werden.

Aber noch ist es von uns eine Idee.:D

Viele Grüsse

andy

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Grüezi,

Das muss ja jeder selbst wissen, ob er sich dafür entscheide. In der Regel gibt es dort ein angenehmes Leben.:D

 

Jetzt zurück zu der gemeinschaftlichen Autoeinstellhalle. Es ist schon ein Vorteil, wenn es hier als Sonderrecht für dich gilt. Es kommt jetzt darauf an, ob jetzt für jeden Miteigentümer so eine gemeinschaftliche Autoeinstellhalle vorhanden ist.:lol:

Ist das nicht der Fall, dann erfolgt eine Zuteilung. Dafür existiert ein Reglement und das muss eingesehen werden. Auch prüfen, ob ein Vorverkaufsrecht gilt. Oft ist das im Reglement nicht enthalten.

 

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Hallo andy,

Von mir auch ein herzliches Willkommen hier.:D

 

Wir besitzen auch Stockwerkeigentum und auch eine gemeinschaftliche Autoeinstellhalle.

Das alles haben wir vermietet. Bei uns ist das als selbstständiges Miteigentum.:rolleyes:

 

Damit ist eine separate Veräusserung und auch Verpfändung möglich.

Das wird im ZGB 655 Abs. 2 Ziffer 4 geregelt.

Der Pluspunkt ist dabei, dass auch ein „Wohnungsfremder“ ein Miteigentumsanteil erwerben kann.:lol:

Dieser braucht auch keine Wohnung im StWE besitzen.

Viele Grüsse

Stefan

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Gast
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