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Verena

Wie funktioniert die Wahl eines neuen Verwalters beim Stockwerkeigentum?

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Guten Morgen,

Es geht um die Wahl eines neuen Verwalters beim Stockwerkeigentum. Jetzt stellt sich ein Stockwerkeigentümer auch zur Wahl. Wir stehen in einer Diskussion mit einer Freundin, die Stockwerkeigentümer ist.

Sie meinte, das ist nicht zulässig. Ich bin mir etwas unsicher und frage hier nach.

Stimmt das?

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Hallo Walti,

Super, ja das ist wichtig und dieses Bundesgerichtsurteil werden wir auch nutzen.:lol: Dieser Stockwerkeigentümer, der sich dort zur Wahl stellt, das ist ein Freund von mir.:wub:

 

Natürlich ist er nicht unumstritten und Neider gibt es ja überall. Aber jetzt sind ja alle Streitigkeiten geklärt. So hoffe ich auch, das einer Wahl jetzt nichts entgegen spricht.:rolleyes:

Lieben Gruss

Verena

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Hallo Leute,

Hier ist der Art. 712m Abs. 2, Art. 68 ZGB massgebend. :DDabei wird verwiesen, dass der Stockwerkeigentümer der zur Wahl zum neuen Verwalter angetreten ist, von der Stimmwahl nicht ausgeschlossen werden darf. Jedoch bei der Wahl zur Entlohnung darf dann diese Person nicht mit wählen.:rolleyes:

 

Gruss

Dieter

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vor 15 Stunden schrieb Dieter:

Hallo Leute,

Hier ist der Art. 712m Abs. 2, Art. 68 ZGB massgebend. :DDabei wird verwiesen, dass der Stockwerkeigentümer der zur Wahl zum neuen Verwalter angetreten ist, von der Stimmwahl nicht ausgeschlossen werden darf. Jedoch bei der Wahl zur Entlohnung darf dann diese Person nicht mit wählen.:rolleyes:

 

Gruss

Dieter

Hi,

Ich finde das schon etwas komisch, dass der Kandidat und Stockwerkeigentümer auch zu seiner Person mitwählen darf. Geht es bei dieser Wahl knapp zu, dann hat dieser Stockwerkeigentümer ein leichtes Plus.:huh: Das kann ich an für sich nicht nachvollziehen. Ich kenne das so, geht es dort um die Wahl des neuen Verwalters, dann sind das oft sehr enge Geschichten.

Viele Grüsse

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Gut, eine Wahl wird gewonnen oder verloren. Das ist nun einmal die Tatsache.:P Dieses Urteil ist rechtskräftig und auch anzuwenden. Ich kenne ja oft diese Diskussionen, und wenn die Gegenseite die Wahl verliert, dann ist das Geschrei dann gross.:lol:

So geht es eben im Vorfeld, diesen nicht gewünschten Kandidaten nicht zu wählen. Ob es dann besser ist, das kann ich nicht beurteilen. Ich denke, so viele Kandidaten zur Wahl des Verwalters wird es nicht geben. Das kann auch ein undankbarer Job sein.:rolleyes:

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Ciao,

Also ich kenne auch ein Stockwerkeigentum, wo es mit dem Verwalter auch nur Stress gibt.:( Diese Stockwerkeigentümer sind dort nur am Schimpfen und Meckern. So ist dann eine Neuwahl immer das Beste, was passieren kann.:lol:

 

Aber dieser Stockwerkeigentümer muss sich aber in dieser Materie gut auskennen. Sonst ist die Herrlichkeit schnell vorüber.

So bin ich immer dafür, einen Verwalter zu wählen, der von diesem Sachgebiet fundierte Kenntnisse hat und auch Erfahrungen mitbringt.:rolleyes:

 

Diesen Job so nebenbei zu machen, so ein oder zwei Stunden am Wochenende, das wird nicht funktionieren.:angry:

BG

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Hallo,

Ich weiss nicht, ob sich dieser Stockwerkeigentümer etwas Gutes antut.:(

 

Er steht doch voll im Konflikt zu seinen Interessen. Hier bekommt er Druck von der ersten Minute an. Zumal nicht alle Stockwerkeigentümer nicht hinter im stehen.

Die warten auf jeden kleinen Fehler und schlachten dann diesen aus.:o

 

Gerade wenn dann noch Familien involviert sind, dann hört der Spass meistens auf.

Es ist ja immer so, Kritiker gibt es jede Menge, jedoch besser kriegen die das auch nicht hin.:angry:

 

Viele Grüsse

Norbert

 

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Gast
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