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Fabian

Zustimmung aller Stockwerkeigentümer bei wertvermindernden Arbeiten

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Hallo zusammen

Sämtliche grossen Bäume auf dem gemeinsamen Grundstück (Stockwerkeigentum) wurden ohne Einberufung einer Stockwerkeigentümerversammlung und somit ohne Abstimmung entfernt. Die Bäume hatten verschiedene Funktionen (Beschattung, Raumbildung, Gestaltung) und stellen einen Wert dar. Deren Entfernung hat somit eine Wertminderung des Grundstücks zufolge. Meine Frage an euch:

kann an der nächsten Versammlung durch Kopfmehrheit bzw. dem qualifizierten Mehr die Abholzaktion nachträglich ‚legalisiert’ werden?

Braucht es bei derart wertvernichtenden Aktionen am Gemeinschaftseigentum nicht die Zustimmung aller Eigentümer?

Vielen Dank für eure Hilfe

 

 

V

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Hallo Fabian,

von meinem Verständnis her kann die Eigentümerversammlung diese Aktion durchaus im nachhinein absegnen. Wenn die anderen Eigentümer deiner Meinung sind, frage ich mich, ob sie das auch tun werden. Falls nicht, wird der Verursacher auf eigene Kosten dafür sorgen müssen, dass neue Bäume gepflanzt werden. Diese werden sicherlich kleiner ausfallen, als die alten. Dies ist nur meine persönliche Einschätzung und ich bin kein Jurist -_-

Ich kann mir das so schwer vorstellen: hat da einfach einer der Stockwerkbesitzer eine Firma beauftragt, die dann mit schweren Maschinen angerückt ist? Hat hier niemand Einspruch erhoben?

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Ich würde auch vermuten, dass eine Absegnung der Massnahme auch nachträglich erfolgen kann. Zu den konkret notwendigen Mehrheiten bin ich auf dies hier gestossen: http://www.chirico.ch/pdf/Beschlussfassung ueber die Umgestaltung einer Gartenanlage in einer Stockwerkeigentuemergemeinschaft.pdf

Unter Punkt 2 auf der 2. Seite wird konkret auf das Fällen von Bäumen eingegangen.

Falls du dir letztenendes rechtlichen Rat einholst, lass uns doch bitte wissen, was dabei rauskommt.

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