Georg Geschrieben May 13, 2017 Melden Share Geschrieben May 13, 2017 Hallo, Auf einem Grundstück wurden Arbeiten mit dem Bagger ausgeführt. Es geht um die Trockenlegung. Dabei kam es zur Beschädigung der Wasserleitung. So musste eine Fachfirma gerufen werden, um den Schaden zu beseitigen. Der Fahrer des Baggers meinte, der Auftraggeber hatte im falsche Massangaben geliefert. Jetzt geht es natürlich um die Regulierung des Schadens. Wer haftet für den Schaden? Ich bin auch eure Meinungen gespannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Louis Geschrieben May 13, 2017 Melden Share Geschrieben May 13, 2017 Hey Georg, Wenn es dich persönlich betrifft, dann musst du etwas Schriftliches in der Hand haben. Mindestens eine Skizze, Fotos, Zeichnungen, Markierungen ect. Gibt es so etwas nicht, dann wird das kompliziert, denn dann wird Aussage gegen Aussage stehen. Letztendlich kann es auch das Gericht klären. Aber dann kann es passieren, das der Fahrer des Baggers zur Verantwortung gezogen werden kann. Hier fällt mir das Stichwort Suchschachtung ein. Das ist erforderlich, bei einer unklaren Lage der Versorgungsleitungen, Schachterlaubnis ect. BG Louis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franke Geschrieben May 13, 2017 Melden Share Geschrieben May 13, 2017 Ciao, Hier muss zuerst geklärt werden, in welcher Form diese Arbeiten stattfanden. Gab es einen offiziellen Auftrag oder erfolgte das im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe. War es eine Nachbarschaftshilfe, dann kann die Privathaftpflichtversicherung des Auftraggebers den Schaden regulieren. Jedoch werden die auch die Schuldfrage klären. Dann werden die zahlen oder das ablehnen. Das ist dann schon eine Zwickmühle. Für den Fahrer des Baggers kann sich die Situation so darlegen. Er kann den strittigen Schaden auf sich nehmen und somit weitere Aufträge bekommen. Dann kann er weiter Geld verdienen. Macht er das nicht, dann kann es einen langen Streit geben. In dieser Zeit wird er keine Aufträge erhalten und sein Ruf kann ruiniert werden. Das ist keine leichte Situation. VG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Georg Geschrieben May 15, 2017 Autor Melden Share Geschrieben May 15, 2017 Hallo ihr beiden, Vielen Dank für eure Meinung. Zur Ergänzung Folgendes. Es geht um meinen Bruder und der ist der Auftraggeber. Es gibt einen offiziellen Auftrag an eine Firma. Was jetzt, für Beweisstücke vorliegen, das entzieht sich meiner Kenntnis. Besten Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ruudi Geschrieben May 15, 2017 Melden Share Geschrieben May 15, 2017 Servus Leute, Ich sehe die Sache relativ einfach. Dein Bruder ist der Auftraggeber und der kann nun behaupten, er habe diese Arbeiten an eine Firma übertragen. Die Pflicht dieser Firma ist es nun alles abzuklären. Die müssen selbst das Umfeld prüfen, die Spartenpläne selbst einholen und die Suchgräben in Handarbeit durchführen. Diese Firma kann sich nicht einfach rausreden und sagen, die falschen Masse wurden gegeben. Das müssen sie vor Ort selbst prüfen und das ist ihre Pflicht. Viele Grüsse ruudi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beat Geschrieben May 16, 2017 Melden Share Geschrieben May 16, 2017 Hi zusammen, Leider ist es oft nicht so einfach, wie es hier beschrieben wird. Seit über drei Jahren befinde ich mich im Rechtsstreit. In der Zwischenzeit kommt es bald zur 3. Gerichtsverhandlung. Es gibt einen Schaden, den ich laut den Aussagen einiger Zeugen nicht gemacht habe. Meine Versicherung übernimmt die Kosten des Rechtsstreites nicht. Nur nebenbei, ich bin eine Einzelfirma. Leider gibt es keine zufriedenstellende Einigung. Viele Grüsse Beat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Verena Geschrieben May 16, 2017 Melden Share Geschrieben May 16, 2017 Ciao, Bei uns gab es vor etwa 2 Wochen auch einen Schaden. Bei Baggerarbeiten wurde eine 150-er Wasserleitung derartig beschädigt, dass diese gebrochen ist. Ein weiteres Problem ist, in der Nähe befindet sich ein Hochdruckbehälter. Beide Seiten beschuldigen sich, dass der andere die Schuld hat. Das Problem ist, dass die Arbeiten nicht weiter gehen. Das Wasserrohr ist zwar wieder dicht, aber die Strasse ist noch offen. Das ist wirklich kein guter Zustand. Lieben Gruss Verena Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luca Geschrieben May 17, 2017 Melden Share Geschrieben May 17, 2017 Salü, Ich sehe das so. Erst einmal hat der Schuld, der den Schaden verursacht hat. Das ist also der Fahrer von diesem Bagger. Es ist einfach seine Pflicht, sich die Lagepläne einzufordern. Hat er das verabsäumt, dann ist das in meinen Augen eine grobe Fahrlässigkeit. Das sehe ich erst einmal als Grundsatz so. Dann müssen Details geklärt werden. Ist eventuell der Auftraggeber auch haftbar zu machen? Das kann der Fall sein, wenn es falsche Lagepläne gibt. Kommt es jetzt hier zur Aussage gegen Aussage, dann wird das jetzt sehr kompliziert. Wenn sich jetzt zwei streiten, dann freut sich oft ein Dritter und das wird der Rechtsanwalt sein. BG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
David Geschrieben May 17, 2017 Melden Share Geschrieben May 17, 2017 vor einer Stunde schrieb Luca: Salü, Ich sehe das so. Erst einmal hat der Schuld, der den Schaden verursacht hat. Das ist also der Fahrer von diesem Bagger. Es ist einfach seine Pflicht, sich die Lagepläne einzufordern. Hat er das verabsäumt, dann ist das in meinen Augen eine grobe Fahrlässigkeit. Das sehe ich erst einmal als Grundsatz so. Dann müssen Details geklärt werden. Ist eventuell der Auftraggeber auch haftbar zu machen? Das kann der Fall sein, wenn es falsche Lagepläne gibt. Kommt es jetzt hier zur Aussage gegen Aussage, dann wird das jetzt sehr kompliziert. Wenn sich jetzt zwei streiten, dann freut sich oft ein Dritter und das wird der Rechtsanwalt sein. BG Servus Luca, Das sehe ich auch so und dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Lieben GrussDavid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrin Geschrieben May 18, 2017 Melden Share Geschrieben May 18, 2017 Hallo, Ich vermute einmal, dass diese Firma eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzt. Die besitzt doch ein Gewerbe und das ist ja dann eine Pflicht. Dann ist eigentlich die Frage überflüssig. Bei einem privaten Auftraggeber kann das schon schwieriger werden. Aber auch dieser sollte so eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Gerade bei Arbeiten auf dem Bau kann es immer zu Problemen kommen. Ohne so einer Versicherung ist ja der Stress vorprogrammiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Walti Geschrieben May 20, 2017 Melden Share Geschrieben May 20, 2017 Hey, Also auf den Versorger und seinen Lageplänen würde ich mich auch nicht verlassen. Hier habe ich schon tolle Sachen erlebt. Aber es ist schon so, dass zuerst der Verursacher die Schuld trägt. Er muss eben die Vorsorge treffen, dass es zu keinem Schaden kommt. Viele Grüsse Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...