eigentuemer Geschrieben June 15, 2017 Melden Share Geschrieben June 15, 2017 Guete morge Ich bin STWE-Eigentümer in einer Siedlung mit mehreren STWE-Gemeinschaften. In einer habe ich eine Wohnung, in der anderen die Garage und in der dritten den Hobbyraum/Keller. Nun bin ich nur zur Versammlung der STWE-Gemeinschaft mit der Wohnung eingeladen. Ist das korrekt oder dürfte ich auch als Eigentümer bei der Gemeinschaft teilnehmen in welcher ich einen Hobbyraum/Keller habe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben June 15, 2017 Melden Share Geschrieben June 15, 2017 vor 11 Stunden schrieb philippwidmer: Guete morge Ich bin STWE-Eigentümer in einer Siedlung mit mehreren STWE-Gemeinschaften. In einer habe ich eine Wohnung, in der anderen die Garage und in der dritten den Hobbyraum/Keller. Nun bin ich nur zur Versammlung der STWE-Gemeinschaft mit der Wohnung eingeladen. Ist das korrekt oder dürfte ich auch als Eigentümer bei der Gemeinschaft teilnehmen in welcher ich einen Hobbyraum/Keller habe? Die Garage z.B. ist ja in der Regel im "Miteigentum". Der Keller normal als STWE, Meiner Meinung nach müsstest du sogar eingeladen werden. Gruss meskaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
baldrian Geschrieben June 16, 2017 Melden Share Geschrieben June 16, 2017 Du bist ja anteilig Eigentümer, sicher kannst du teilnehmen. greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eigentuemer Geschrieben June 16, 2017 Autor Melden Share Geschrieben June 16, 2017 Super. Danke für die Antwort. Das habe ich mir gedacht und nun mal die Verwaltung zur Stellungnahme aufgefordert. Was kann ich machen wenn sie nicht reagieren bzw. mich nicht einladen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben June 16, 2017 Melden Share Geschrieben June 16, 2017 vor einer Stunde schrieb philippwidmer: Super. Danke für die Antwort. Das habe ich mir gedacht und nun mal die Verwaltung zur Stellungnahme aufgefordert. Was kann ich machen wenn sie nicht reagieren bzw. mich nicht einladen? Grundsätzlich gilt : Jeder Stockwerkeigentümer darf an der Versammlung teilnehmen. Gehört eine Wohnung mehreren Personen, sind sogar alle teilnahmeberechtigt. Mehr dazu gibts z.B. noch hier: http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/Wohnwirtschaft_2008/wowi_2008_07-08/wowi_2008_7_8_recht_praxis_stockwerkeigentum.pdf Ich würde jetzt einfach mal abwarten, was die Verwaltung meint. Falls die bocken, würds mich noch interessieren was genau der Grund dafür ist. sei gegrüsst, meskaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eigentuemer Geschrieben June 19, 2017 Autor Melden Share Geschrieben June 19, 2017 Ich habe jetzt eine Einladung erhalten. Ist also wie ihr es gesagt habt. Vielen Dank euch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...