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Ilona

Wohnung im Stockwerkeigentum untervermieten?

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Hallo,

Mein Bruder besitzt eine Wohnung in einem Stockwerkeigentum. Jetzt musste er kurzfristig beruflich nach Kalifornien. Es stellte sich heraus, dass er länger dort bleiben wird. Im gefällt es dort auch.

 

Er hat mich gestern beauftragt, dass ich diese Wohnung im Stockwerkeigentum untervermieten soll.

 

Das mache ich jetzt zum ersten Mal und habe somit keine Erfahrungen.

 

Welche Schritte muss ich einleiten zum untervermieten?

 

Vielen Dank. :wub:

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Ciao Ilona,

Als Erstes ist die Verwaltung zu informieren.:D

Dann ist natürlich mit der betreffenden Person einen Untermietvertrag abzuschliessen.

Hier gibt es bestimmt Vorlagen im Internet oder damit einen Fachanwalt :rolleyes:damit beauftragen.

 

Es muss fachlich abgesichert sein.B)

 

Viele Grüsse

Stefan

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Salü,

Ja, ich habe solche Formulare gefunden und das habe ich auch schon selbst genutzt.

Gehe auf hausvereine.ch und hier wirst du einiges finden.:D

 

Noch ein Hinweis, wenn dein Bruder der Eigentümer dieser Wohnung im Stockwerkeigentum ist, dann heisst es ja dann vermieten und nicht untervermieten.

 

Für mein Verständnis ist das so, wenn die Wohnung schon vermietet wurde und der Mieter möchte ein Teil dieser Wohnung weitervermieten, dann ist das untervermieten.:rolleyes:

 

Gruss

Urs

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Hallo Urs,

 

Noch einmal zur Ergänzung. Mein Bruder ist der Besitzer dieser Wohnung in diesem Stockwerkeigentum. :DEr wird jetzt für mindestens zwei Jahre und wenn noch nicht länger in Kalifornien wohnen.B) Jedoch möchte er diese Eigentumswohnung nicht verkaufen, sondern eben vermieten. Diese soll eben nicht leer stehen und ich soll fas jetzt abwickeln.^_^

 

Den Verwalter werde ich informieren und mitteilen, dass diese Wohnung vermietet werden soll. Es ist ja ein Gedanke und es müssen sich ja auch Interessenten finden.

 

Also einen Fachanwalt einschalten, daran habe ich auch schon gedacht. Jedoch fallen hier ja weitere Kosten an.

 

Auf die Seite, die du mir vorgeschlagen hast, das muss ich mir ansehen.:P

 

Lieben Gruss

Ilona

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Hallo zusammen,

Auf die Seite, die du mir vorgeschlagen hast, das muss ich mir ansehen. 

Aufpassen, du musst das richtige Formular für das betreffende Kanton verwenden. Hier gibt es auch Abweichungen. B)

Also einen Fachanwalt einschalten, daran habe ich auch schon gedacht. Jedoch fallen hier ja weitere Kosten an.

Das ist schon richtig und jeder Anwalt kostet Geld. Jedoch dieses Geld würde ich an meiner Stelle investieren. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Gerade das Mietrecht ist sehr kompliziert und dazu noch die Besonderheit vom Stockwerkeigentum.:(

 

Das ist für den Normalsterblichen nicht zu überblicken. Hier haben ja schon die Fachleute voll zu tun.:D

 

Wie ich das richtig lese, dann ist ja der Bruder mindestens für 2 Jahre im Ausland. Das ist dann schon eine gute Zeit und hier fliessen ja auch Mieteinnahmen.:D

 

Viele Grüsse

Luca

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Hallo,

Ich kann mich, nur Luca anschlissen. Gerade bei so einem Untermietsvertrag gibt es viele Tücken. Das geht schon bei der Festsetzung des Mietzins los.:rolleyes:

Das muss der Verwalter bewilligen, bei der Ablehnung gibt es keinen Mieter.B)

 

Wichtig ist dann die Kontrolle der Mieteinzahlungen.

Dann muss die betreffende Hausordnung ein Bestandteil des Mietvertrages sein.

Auch eine Mitteilung an die Nachbarn halte ich für wichtig. So werden keine Spannungen aufgebaut.

 

Gerade wenn diese Wohnung noch mobilisiert ist oder es noch weitere persönliche Gegenstände genutzt werden können, dann wird oft eine Mietkaution fällig.

Dann muss dort geregelt werden, wie ist das bei einem Schadensfall, wer muss dafür aufkommen?

 

Fragen über Fragen. Solange nichts passiert, dann ist ja alles in Butter.

Aber wehe es passiert was, dann geht es los.:D

 

Also ein Anwalt ist keine 100 % Sicherheit, aber das beruhigt.

 

Besten Gruss

Thomas

 

 

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Hallo Leute,

Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mich überzeugt und ich werde einen Fachanwalt aufsuchen.B) So habe ich gestern mit meinem Bruder telefoniert und er gab mir grünes Licht dazu.:D

 

Ich habe auch dann keine Lust mit dem Mieter rumzuärgern. Zumal die Eigentümer dort nicht so einfach sind. Einige zumindest.:angry:

 

Lieben Gruss

Ilona

 

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