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Guete Morge

Wir sind mit unserer Verwaltung nicht ganz zufrieden und haben daher an der Versammlung einen Verwaltungswechsel traktandiert und der Verwaltung in einem persönlichen Gespräch der Fairness halber auch bereits die Gründe dargelegt.

Die Lage ist insofert verzwickt, dass die neue Verwaltung erst ab Januar übernommen hat. Trotzdem gab es leider bereits grössere Differenzen.

Nun hat die Verwaltung uns an der Versammlung mitgeteilt, dass wir auf 30.06. kündigen sollen, ansonsten werden sie uns auf 30.06. kündigen. Das ist aus meiner Sicht doch ein wenig knapp und sie können uns eigentlich nicht viel mehr vorwerfen, als das wir unserseits bereits über die Kündigung gesprochen haben.

Mich interessiert jetzt, ob die Verwaltung das so kurzfristig (auf Ende nächste Woche) durchziehen darf oder ob sie uns noch Zeit geben muss das geregelter anzugehen (geplante Übergabe an neue Verwaltung).

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vor einer Stunde schrieb eigentuemer:

Guete Morge

Wir sind mit unserer Verwaltung nicht ganz zufrieden und haben daher an der Versammlung einen Verwaltungswechsel traktandiert und der Verwaltung in einem persönlichen Gespräch der Fairness halber auch bereits die Gründe dargelegt.

Die Lage ist insofert verzwickt, dass die neue Verwaltung erst ab Januar übernommen hat. Trotzdem gab es leider bereits grössere Differenzen.

Nun hat die Verwaltung uns an der Versammlung mitgeteilt, dass wir auf 30.06. kündigen sollen, ansonsten werden sie uns auf 30.06. kündigen. Das ist aus meiner Sicht doch ein wenig knapp und sie können uns eigentlich nicht viel mehr vorwerfen, als das wir unserseits bereits über die Kündigung gesprochen haben.

Mich interessiert jetzt, ob die Verwaltung das so kurzfristig (auf Ende nächste Woche) durchziehen darf oder ob sie uns noch Zeit geben muss das geregelter anzugehen (geplante Übergabe an neue Verwaltung).

Ich sehe das so: 

1. Wenns nen Vertrag gibt, sind die Kündigungsfristen sicher darin festgelegt - Vertrag prüfen ob das zulässig ist. Ich denke das sollte es normalerweise geben. 

2. Wenns keinen expliziten Vertrag gibt, würde das wohl unter das Auftragsrecht fallen, dann wäre das m.E. auch zulässig, wenn die Verwaltung einfach kündigt. Weil der Auftraggeber, die Stockwerkeigentümergemeinschaft, darf das auch. 

3. Wenn ja die neue Verwaltung schon feststeht, dann fragt doch die einfach an, ob sie einspringen können. Ne Verwaltung ist ja kein extrem dynamisches Business, da gibts meiner Meinung nach fast nichts, was jetzt unbedingt über Nacht geregelt werden müsste, und trotzdem lassen sich viele Sachen auch sehr kurzfristig machen (also z.B. laufende Unterhaltsarbeiten können auch overnight gemacht werden). 

3 wäre sicher der einfachste Weg, weil das Ganze vor Gericht zu diskutieren geht ja sicher länger... 

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