Finanzen & Recht
Kauf eines Altbaus

Kein Hauskauf ohne Gutachter

Sie denken darüber nach, eine ältere Immobilie zu erwerben? Keine schlechte Idee, sofern Sie bei der Besichtigung einen unabhängigen Gutachter an der Seite haben und einige Dinge beachten.

3 April 2016

Tipps für die Besichtigung eines Hauses

Für ältere Gebäude oder gebrauchte Immobilien interessieren sich viele potentielle Käufer. Beliebt sind sie deswegen, weil sie einerseits günstiger sind als Neubauten und andererseits aufgrund ihrer architektonischen Gestaltung aus der Vergangenheit eine besondere Ausstrahlung haben.Viele Immobilieninteressenten fertiggestellte Gebäude, um sich nicht mit Architekten, Handwerksbetrieben und Bauarbeitern auseinanderzusetzen. Wenn Sie sich für ein älteres Objekt interessieren, sollten Sie dabei bedenken, dass Arbeit auf Sie zukommt. Diese Arbeit ist unabdingbar, um einem Fehlkauf aus dem Wege zu gehen. Vor Augen müssen Sie sich ebenso führen, dass Mängel am Gebäude Ihrer Wahl nie hundertprozentig vermieden werden können. Gleiches gilt auch für Neubauten, bei denen Sie jedoch über eine Garantiefrist verfügen.

Sollte ein Gutachten vor dem Hauskauf erstellt werden?

Jene, die keine Kenner der Bau- oder Immobilienbranche sind, sollten einen Gutachter vor dem Hauskauf hinzuziehen und das Objekt der Begierde gründlich überprüfen lassen. Dieser durchcheckt die Bausubstanz des Gebäudes von oben bis unten. Zusätzlich beurteilt er den Kaufpreis und erstellt ein Gutachten vor dem Hauskauf, wenn gewünscht. Beim Hauskauf achten Gutachter insbesondere auf bestimmte Gebäudeteile. Zu ihnen gehören das Dach, Türen, Aussen- und Innenwände, Fenster, Hausanschlüsse, das Wasser- und Abwassersystem, die Heizung, Haustechnik und das Bad sowie die Küche. Treten Mängel in diesen Bereichen nach dem Hauserwerb auf, kann ihre Beseitigung viel Geld verschlingen.

Hausbesichtigung in Begleitung eines Gutachters vor Hauskauf

Bei der kurzen Besichtigung handelt es sich um eine rein optische Kontrolle, bei der keine detaillierte Analyse der Substanz und des Zustands gemacht werden kann. Der Gutachter kann beim Hauskauf aufgrund seiner Fachkenntnis Mängel ausfindig machen und Ungereimtheiten abklären. Es lohnt sich in jedem Fall gutachterliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn Altbauten und gebrauchte Immobilien werden häufig „wie gesehen“ erworben und eventuelle Ansprüche hinsichtlich der Gewährleistung werden – sofern mit dem Gesetzt vereinbar – wegbedungen. Seriösen Hausverkäufern oder Maklern bereitet es keine Umstände, wenn Sie sich die Liegenschaft ein weiteres Mal in Begleitung eines Gutachters ansehen möchten.

Ein Paar vor ihrem Eigenheim

Eine Checkliste ist sinnvoll

Mitunter bleibt keine Zeit für eine erneute Besichtigung, da der Hausbesitzer ausreichend Kaufwillige hat und die Transaktion schnellstmöglich abwickeln will. In solchen Szenarien sind Sie dazu angehalten, sich das Haus ohne Gutachter genau anzusehen. Machen Sie vor dem Besuch fest, worauf Sie Wert legen.

Handeln Sie beim Hauskauf nicht überhastet

Die von Ihnen erstelle Checkliste arbeiten Sie vor Ort Schritt für Schritt ab. Halten Sie insbesondere Ausschau nach Auffälligkeiten. Frisch gestrichene Wände im Keller oder bis zur Decke gestapelte Kartons können ein Anzeichen dafür sein, dass Schimmel verborgen werden soll. Sinn macht es auch, wenn Sie sich nach Belegen für Sanierungs- und Unterhaltsmassnahmen sowie der Heizkostenabrechnung erkundigen. Auf diese Weise erhalten Sie einen Überblick in Bezug auf die Wärmedämmung des Hauses. Fragen Sie ruhig nach dem Verkaufsgrund des Gebäudes. Verkäufer, die wegen eines Arbeitsplatzwechsels fortziehen, pflegen und warten ihre Gebäude in der Regel bis zuletzt.

Erfasste Mängel im Gutachten vor Hauskauf auch im Kaufvertrag festhalten

Wichtig ist, dass Sie sich ausreichend Zeit lassen während der Besichtigung. Haben Sie danach ein gutes Bauchgefühl, stimmen Sie dem Kauf zu und setzen Sie sich Zwecks Finanzierung mit Ihrer Bank in Verbindung. Halten Sie allfällig die erfassten Mängel in dem vor dem Hauskauf getätigten Gutachten auch im Kaufvertrag fest. Klären Sie dort auch ab, wer die Mängel beheben oder für die Kosten der Beseitigung aufkommen wird. Ausserdem: Gültig ist der Kaufvertrag mit der Unterschrift beim Notar. Ein Rücktritt ist für Sie nur dann möglich, wenn Sie beweisen können, dass Sie vom Verkäufer arglistig getäuscht wurden, was mit bewussten Lügen oder absichtlich verschwiegenen Mängel gegeben wäre.

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