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Kosten Hauskauf Zürich

Beim Hauskauf müssen viele Dinge beachtet werden. Viele unerfahrene Käufer machen Fehler und kalkulieren die zukünftigen Kosten falsch. Wer in der Schweiz ein Haus kaufen will, der darf auf keinen Fall die Kaufnebenkosten und die laufenden Kosten vergessen. Die Preise sind von Region zu Region unterschiedlich hoch. Zürich gehört zu den Kantonen mit einem höheren Preisniveau.

23 November 2015

Die Voraussetzungen für den Immobilienkauf in der Schweiz

Nicht jeder darf in der Schweiz ein Haus kaufen. Gemäss dem Gegenseitigkeitsabkommen mit der Europäischen Union dürfen EU-Bürger einen Erstwohnsitz in der Schweiz ohne Einschränkungen kaufen. Für einen Zweitwohnsitz gelten die kantonal unterschiedlichen Regeln nach der Lex Koller. Bürger aus anderen Staaten unterliegen somit den Entscheidungen der jeweiligen Kantonbehörden und benötigen eine Bewilligung. Generell ist das Immobilienrecht in der Schweiz landesweit gültig. Jeder der 26 Kantone besitzt allerdings noch regionale Besonderheiten und Vorschriften. Direkte Kontakte zu den kantonalen Behörden sind oft von Vorteil. Vor dem Abschluss des Kaufvertrages sollte sich der Käufer einen aktuellen Ausdruck vom Grundstücksregister beschaffen. Die Ämter werden in der Schweiz von den jeweiligen Kantonen geführt.

Welche Kaufnebenkosten gibt es?

Beim Kauf einer Liegenschaft in der Schweiz fallen unterschiedliche Kosten an. Die Höhe dieser Kosten hängen direkt vom jeweiligen Kanton ab. Zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilien fallen je nach Kanton notarielle Kosten, eine Handänderungssteuer, die Grundstückgewinnsteuer, Kosten für Grundbuch und für den Schuldbrief an. Die öffentliche Beurkundung eines Kaufvertrags erfolgt normalerweise durch einen Notar. In vielen Kantonen werden die Beurkundungen auch von öffentlich bestellten Rechtsanwälten, von einem Grundbuchverwalter oder vom Gemeindeschreiber durchgeführt. Eine Beurkundung sollte deshalb am besten an dem Ort durchgeführt werden, in dem sich das Kaufobjekt befindet. Die Kaufnebenkosten im Kanton Zürich liegen im oberen Mittelfeld. Besonders hoch sind in diesem Kanton die notariellen Kosten. Empfehlenswert ist es, sich einen lokalen Makler zu suchen – und mit einer Ausschreibung z.B. über eine Ausschreibungsplattform für Makler auch grad die Kosten tief zu halten, in dem man den Makler mit dem besten Angebot auswählt.

Notar und Schuldbrief

Ein Notar fertigt den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer an und führt eine Beurkundung durch. Die Kosten für den Notar liegen im Kanton Zürich bei rund 0,10 Prozent. In der Regel werden die Kosten zwischen dem Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Natürlich kann aber auch eine andere Kostenaufteilung vereinbart werden. Diese wichtige Regelung sollte auf jeden Fall im Kaufvertrag festgehalten werden. Sollte die Bank des Käufers als Sicherheit einen Schuldbrief verlangen, so verursacht dieser zusätzliche Kosten. Die Kosten für den Schuldbrief trägt somit ausschliesslich der Käufer der Immobilie. Alternativ kann der Verkäufer einen bestehenden Schuldbrief an den Käufer übergeben und für diesen einen Unkostenbetrag verlangen.

Immobilien werden in das Grundbuch eingetragen

Wird eine Immobilie in der Schweiz gekauft, dann erfolgt ein Eintrag ins Grundbuch. Für die Eintragung erheben einige Kantone eine Grundbuchgebühr oder eine Kanzleigebühr. Als Grundlage für die Höhe der Kosten dienen je nach Kanton der Zeitaufwand oder der Kaufpreis der Immobilie. In der Regel teilen sich der Käufer und der Verkäufer die Gebühren für den Grundbucheintrag. Im Kanton Zürich wird für den Immobilienkauf ebenfalls eine Grundbuchgebühr erhoben. Diese liegt im Durchschnitt bei 0,15 Prozent. Im Vergleich zu den anderen beliebten Kantonen in der Schweiz ist der Prozentsatz relativ niedrig. Zusätzlich oder als Ersatz für die Grundbuchgebühr erheben einige schweizer Kantone eine Handänderungssteuer. Im Durchschnitt liegt die Gebühr zwischen 1,50 und 2 Prozent. In Zürich gibt es diese Gebühr nicht.

Erhebung der Grundstückgewinnsteuer

Beim Kauf einer schweizer Liegenschaft wird eine Grundstückgewinnsteuer erhoben. Diese besteuert den Gewinn, der beim Verkauf einer Immobilie anfällt. Für die genaue Berechnung werden vom Verkaufspreis der Kaufpreis und die Investitionen abgezogen. Zusätzlich wird noch die Haltedauer der Immobilie berücksichtigt. Die Grundstückgewinnsteuer muss der Verkäufer in der Regel alleine tragen. In einigen Kantonen erfolgt eine solidarische Kostenverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Diese finanzielle Belastung für den Käufer kann vermieden werden, indem die Steuer auf einem besonderen Sperrkonto sichergestellt wird.

Zusätzliche und regelmässige Kosten

Bei einem Hauskauf in Zürich muss unter Umständen noch mit weiteren Kosten gerechnet werden. Wird ein Gutachter benötigt, dann müssen die Käufer je nach Umfang der Begutachtung mit Kosten zwischen 1’000 und 1’500 CHF rechnen. Gegebenenfalls fallen in Zukunft auch noch Renovierungsarbeiten bei einer gebrauchten Immobilie an. Die hauptsächlichen Zusatzkosten bei einem Hauskauf in Zürich fallen nur einmal an. Es gibt aber auch noch ein paar laufende Kosten. Zu diesen gehören die Grundsteuer und die Betriebskosten für Wasser, Strom, Heizung und für die Müllabfuhr.

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