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Leben im Alter, lebenswert wohnen

Die meisten Menschen möchten auch im hohen Alter in ihrer Wohnung oder Haus wohnen bleiben. Dabei müssen oft bauliche Veränderungen herbeigeführt werden, damit es auch ohne Einschränkungen erfolgen kann. So muss in der Regel der Wohnraum altersgerecht umgebaut werden. Ein barrierefreies Wohnen ist dann auch bis in das hohe Alter möglich. Individuell richtet sich das nach den Bedürfnissen.

18 Januar 2016

1. Massnahme Stolperstellen beseitigen

Das ist oft ein Handicap für viele Senioren, die Stolperstellen. Diese Stolperstellen lassen sich oft ohne grossen baulichen Umbauten erfolgreich umsetzen. Die Stolperstellen sind oft Teppiche und Fussläufer. Diese vollkommen entfernt werden aber auch befestigt. Auch bei zu vielen Möbeln und dass diese so eng gestellt sind, hier gibt es auch Stolpergefahren. Das lässt sich relativ schnell beseitigen. Dabei sind standfeste Möbel aufzustellen. Die Treppen sollten gut ausgeleuchtet werden und über einen zweiten Handlauf verfügen.

2. Massnahme Hilfsmittel einbauen

Viele dieser Hilfsmittel erleichtern das tägliche Leben der Senioren. Das beginnt im Bad und in der Küche. Hier sind rutschfeste Matten zu verlegen. Aber auch Haltegriffe sind sehr nützlich. Diese werden dort angebaut, wo ein sicherer Halt erforderlich ist. Das ist gerade im Bad und in der Dusche so.

Auch sollten im Wohnraum kleine Stühle oder Hocker aufgestellt werden. Gerade im Flur ist so ein Stuhl eine grosse Hilfe beim Aus- und Anziehen. Diese Sitzmöbel müssen auf die Höhe der Bewohner abgestimmt werden. Jedoch auch Schwellen sind eine grosse Stolpergefahr. Diese sollten gänzlich beseitigt werden. In der Küche sollten die technischen Geräte und die Arbeitsplatte so angebracht werden, dass diese ohne grosse Schwierigkeiten zu erreichen sind.

Ein weiteres und gutes Hilfsmittel ist das Hausnotrufsystem. Das ist gerade für allein lebende Senioren zu empfehlen. Dabei sind das Telefon und der Notrufsender in einem System untergebracht. Der Notruf ist dann so eingestellt, dass eine Nachricht an Familienangehörige oder gute Bekannte abgehen kann. Das gibt dann den Senioren eine grosse Sicherheit und nimmt die Angst in gewissen Situationen allein zu sein.

3. Massnahme: Umbau des Hauses oder Wohnung

Der Umbau nach einem altersgerechten Wohnen ist aufwendig. Gerade Menschen, die gehbehindert sind oder im Rollstuhl sitzen, ist so ein Umbau erforderlich. Oft muss ein Treppenlift eingebaut werden. Die Treppen sind oft ein grosses Sturzrisiko und mit dem Einbau eines Treppenliftes wird dem entgegnet. Dabei sind aber die Arten und Preise zu vergleichen. Das Gleiche gilt für den Umbau der Türen. Diese Türen müssen unbedingt 80 cm breit sein, damit der Betroffene bequem mit dem Rollstuhl oder Gehwagen passieren kann. Ist das nicht der Fall, dann sind neue Türen ohne Schwellen einzubauen. Auch das Bad, die Dusche und die Küche sind den Bedürfnissen anzupassen.

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Schlussfolgerung: Der Umbau nach einem altersgerechten Wohnen im Haus oder in der Wohnung lässt sich oft mit minimalen Kosten umsetzen. Ist ein Umbau erforderlich, dann können Baufördergelder für Behindertengerechtes Wohnen – Altengerechtes Wohnen beantragt werden.

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