Finanzen & Recht
Treppenhaus

Mieter: Die Treppenhausnutzung

Das Treppenhaus ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern immer wieder Ausgangspunkt für Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Dies ist insofern nachvollziehbar, als das Treppenhaus als Gemeinschaftsfläche grundsätzlich allen Mietern des Hauses zur Verfügung steht. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Mieter das Treppenhaus und die Flure so weitreichend nutzen kann, wie die eigenen vier Wände. Vielmehr unterliegt die Nutzung erheblichen Einschränkungen.

9 März 2016

Zulässige Nutzung des Treppenhauses

Das Treppenhaus und die dazugehörigen Flure dienen zunächst allein dem Zweck, den Mietern den Zugang zu den jeweiligen Wohnungen zu ermöglichen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur dann möglich, wenn diese andere Mieter nicht stört und auch keine berechtigten Interessen des Vermieters berührt sind. Beispiele für eine solche Nutzung ist das dauerhafte Auslegen einer Fußmatte vor der Haustür. Auch das vorübergehende Abstellen der Schuhe bei Schnee und Regen zum Abtrocknen ist zulässig. Gleiches gilt für die kurzfristige Lagerung von Paketen und Postsendungen im Treppenhaus, solange diese den Durchgang nicht blockieren. Spätestens am nächsten Tag sind diese Postsendungen aber zu entfernen.

Insbesondere ist der Vermieter verpflichtet, das Treppenhaus und die Hausflure frei von Behinderungen zu halten. Diese Verpflichtung ergibt sich zum einen aus den Verpflichtungen gegenüber den weiteren Mietparteien und andererseits aus öffentlichen Brand- und Sicherheitsvorschriften. Denn das Treppenhaus als vorrangiger Rettungs- und Fluchtweg ist stets freizuhalten. Da der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht trägt und bei Unfällen gegebenenfalls einer strengen Haftung unterliegt, kann er die Nutzung des Treppenhauses einschränken. Von diesem Recht sollte der Vermieter unbedingt Gebrauch machen, da anderenfalls die Nutzung des Treppenhauses als zusätzlicher „Abstellraum“ von manchen Mietern genutzt wird.

Nutzungsmöglichkeiten des Treppenhauses festlegen

Die Festlegung der Treppenhausnutzung erfolgt üblicherweise direkt im Mietvertrag oder über eine dazugehörige Hausordnung. Insbesondere das Abstellen von sperrigen Gegenständen wie Fahrrädern, Kinderwagen, Besen, Schneeschieber, Anhänger oder Rollstühlen ist stets unzulässig. Diese Gegenstände sind grundsätzlich geeignet den Zweck des Treppenhauses als Fortbewegungsraum und offene Gemeinschaftsfläche zu vereiteln. Insofern kann eine Argumentation von Mietern, wonach man trotz dieser Gegenstände noch den Flur nutzen könne, nicht durchgreifen. In der Hausordnung sollte ein klares Verbot geregelt werden und keinerlei Ausnahmen für einzelne Mieter zugelassen werden. Anderenfalls wird es schwierig, anderen Mietern diese Rechte zu verweigern.

Schwieriger ist die Nutzungsmöglichkeit bei kleinen Gegenständen wie Topfpflanzen, Schirmständern oder Schuhkommoden. Diese verstellen aufgrund der zumeist geringen Größe nicht den Großteil des Hausflurs oder des Treppenhauses. Allerdings stellen diese Gegenstände keine übliche Nutzung des Treppenhauses dar. Aus diesem Grund dürfen sie nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Duldet der Vermieter diese Gegenstände über einen längeren Zeitraum, kann dies dazu führen, dass das Abstellen dieser Gegenstände zulässig wird. Oftmals sind hierfür jedoch Zeiträume von mehreren Jahren ohne jedwede Beanstandung notwendig.

Unstreitig ist, dass das Rauchen im Treppenhaus durch die Mieter nicht zulässig ist. Dies ist nur auf dem Balkon der Wohnung oder, sofern erlaubt, in der gemieteten Wohnung möglich. Dabei ist es ausreichend, wenn nur ein einziger weiterer Mieter durch den Rauch im Treppenhaus belästigt wird. Zumal das Rauchen im Treppenhaus üblicherweise mit einer gesteigerten Brandgefahr verbunden ist.

Im Rahmen eines langfristigen und harmonischen Zusammenlebens sollte der Vermieter daher nur kurzfristig abgestellte Gegenstände tolerieren. Bei längeren Zeiträumen oder sperrigen Gegenständen jedoch stets im Interesse der anderen Mieter und seiner eigenen Verkehrssicherungspflichten einschreiten.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments