Finanzen & Recht
Hausbau oder Hauskauf im Baurecht

Nebenkosten beim Hauskauf

Zu den Nebenkosten des Hauskaufs zählen die Grunderwerbssteuer und die Grundbuch- und Notarkosten. Sie sind bei der Kalkulation für den Immobilienerwerb mit zu berücksichtigen.

26 November 2016

Wer eine Immobilie kauft, sollte neben dem Kaufpreis unbedingt die Nebenkosten beim Hauskauf beachten. Sie machen eine erhebliche Grössenordnung aus und sind deshalb nicht zu vernachlässigen. Nach dem Schweizer Immobilienrecht greifen je nach Kanton unterschiedliche Regelungen und Kostensätze. Zwar sieht das Immobilienrecht grundsätzlich eine landesweit einheitliche Vorschrift vor, doch in den Details unterscheiden sich die Nebenkosten des Hauskaufs recht deutlich. Wer also genau wissen will, welche Kosten in welcher Höhe anfallen, muss bei der Berechnung auf den Standort seiner Immobilie achten.

Unterschiedliche Steuersätze nach Kanton

Die grösste Differenz bei den Nebenkosten des Hauskaufs gibt es durch die abweichenden Steuersätze in den Kantonen. Einige Kantone sehen beispielsweise eine Steuerfreiheit für die Vererbung an den Ehegatten oder an die Kinder vor. Sofern diese Steuerfreiheit nicht gegeben ist, hängt die Höhe der Steuer unter anderem von der Lage des Grundstücks ab. Grundbuchgebühren und Grunderwerbssteuer fallen an

Die Nebenkosten beim Hauskauf sind nach den Grundbuchgebühren und der Grunderwerbssteuer zu unterscheiden. Die Grundbuch- und Notargebühren machen zwischen 0,3 Prozent und 1,1 Prozent des Grundstückwerts aus. Sie werden üblicherweise zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt. Der Käufer der Immobilie trägt diese Nebenkosten des Hauskaufs also nicht allein. Zu den Grundbuch- und Notargebühren kommt die Grunderwerbssteuer hinzu. Sie beträgt in der Regel zwischen einem und vier Prozent des Grundstückswerts oder des amtlich festgelegten Steuerwerts. Die Höhe der Grunderwerbssteuer variiert je nach Kanton. In einzelnen Kantonen können diese Nebenkosten des Hauskaufs also deutlich günstiger sein als in anderen Gegenden. Ausserdem spielen natürlich die Lage des Grundstücks und damit der Kaufpreis eine grosse Rolle bei der Grunderwerbssteuer, da er ebenfalls eine Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer ist.

Diese Kosten können zusätzlich anfallen

Ein weiterer Faktor bei den Nebenkosten des Hauskaufs sind die Maklergebühren. Sie können zusätzlich zur Grunderwerbssteuer und den Notarkosten anfallen, wenn ein Makler an der Veräusserung beteiligt ist. Häufig ist es im Interesse von Käufer und Verkäufer, keinen Makler einzuschalten. In diesem Fall spart man sich die Maklergebühren. Allerdings hat die Beauftragung eines Immobilienmaklers für beide Parteien auch einige Vorteile, so dass manche Käufer und Verkäufer gerne bereit sind, diese Kosten auf sich zu nehmen und die Höhe sowie die Aufteilung unter Umständen individuell zu behandeln. Beim Kauf sollten die Maklergebühren unbedingt berücksichtigt werden, da sie eine erhebliche Grössenordnung ausmachen können. Vergleichen Sie unverbindlich verschiedene Offerten von Maklern um diese Kosten zu optimieren, z.B. auf einer Plattform wie gryps.ch.

Laufende Kosten sind nicht zu vergessen

Neben den Nebenkosten des Hauskaufs fallen bei der laufenden Nutzung zusätzliche Kosten an. Die Grundsteuer variiert in jedem Kanton, sie beträgt etwa 0,5 Prozent bis zwei Prozent des amtlichen Steuerwerts des Grundstücks oder der Immobilie. Hinzu kommen die Betriebskosten für die Immobilie mit den Auslagen für Strom, Wasser, Müll und Heizung. Natürlich sind diese Kosten abhängig von der Grösse des Objekts und der Anzahl der Personen im Haushalt. Trotzdem darf diese zusätzliche Kostenposition nicht vernachlässigt werden. Sie fallen bei der Miete des Objekts ebenfalls an. Lediglich die Grundsteuer ist vom Mieter nicht zu tragen, so dass die Höhe der Nebenkosten bei der Frage nach Miete oder Kauf eines Objekts nicht unbedingt ausschlaggebend ist. Da die Nebenkosten langfristig zu zahlen sind, dürfen sie trotzdem bei der Entscheidung für das Objekt nicht unberücksichtigt bleiben.

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