Innenausbau
Sicherheitstür eines Luftschutzkellers.

Pflicht zum Bau von Schutzräumen wird gelockert

Eine Umfrage unter den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern hat ergeben, dass zwei Drittel von ihnen Schutzräume für notwendig halten. Hier finden Sie Informationen zur neuen Regelung.

25 Mai 2015

Bundesrat und Parlament haben zwar bekräftigt, dass die Pflicht bestehen bleiben soll, doch die Verordnungen werden gelockert. Die Schweiz gilt mit der Versorgung an öffentlichen und privaten Schutzräumen als überversorgt. Trotzdem werden pro Jahr um die 50.000 Plätze in solchen Räumen neu erbaut.

Bedarf besser erkennen

Zukünftig soll aber nur noch dort neu gebaut werden, wo ein Mangel herrscht. Die Grundsätze, die dafür gesetzlich gelten, werden entsprechend angepasst. Dabei soll die Vorgabe bestehen bleiben, dass für jeden Einwohner ein Platz im Schutzraum bestehen muss. Jedoch wird nicht mehr jeder Neubau mit einem Schutzraum ausgestattet werden. Vor allem keine Einfamilienhäuser und solche Wohnanlagen bzw. Mehrfamilienhäuser, die für weniger als 10 Wohnungen ausgelegt sind.

Die Besitzer müssen jedoch eine sogenannte Ersatzabgabe bezahlen: pro Platz sind dies zwischen 400 und 800 Franken. Die hohe Gebühr von 1.500 Franken, die bislang galt, ist damit aufgehoben. Dies gilt seit 2012 und wird durch die Kantone überwacht und durchgesetzt.

Unterhalt neu geregelt

Bislang musste der Unterhalt für einen solchen Schutzraum aus den privaten Kassen bestritten werden. Neuerdings ist dies anders: Werterhaltende Massnahmen, wie der Ersatz von Filtern in der Belüftungsanlage, werden von den Kantonen gezahlt, die diese Gelder aus den Ersatzbeiträgen nehmen. Die Kantone sind auch weiterhin für die Prüfung der Schutzräume zuständig, die aller 8 bis 10 Jahre erfolgt.

Andere Nutzung

Der Schutzraum darf auch weiterhin anders genutzt werden, sei es als Sauna oder Weinkeller, als Hobbyraum oder Werkstatt. Wichtig dabei ist allerdings, dass es möglich ist, den Raum binnen 12 Stunden einsatzbereit auszuräumen oder herzurichten.

Private Luftschutzkeller

Die aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammende Einrichtung, dass Luftschutzkeller errichtet werden, hat sich in der Schweiz gehalten. Diese sind mit Stahlbetontüren ausgerüstet, enthalten Liegeplätze und Not-WCs, und bieten diversen Vorräten Platz.

Öffentliche Luftschutzbunker

Die öffentliche Hand sorgt zudem für weitere Schutzanlagen, von denen es derzeit rund 3.500 gibt. So wurde zum Beispiel in Luzern der Sonnenbergtunnel der A2 darauf ausgelegt, als Luftschutzbunker für 20.000 Menschen genutzt werden zu können. Diese Luftschutzanlagen werden auch bei Naturkatastrophen eingesetzt, wie dem Erdrutsch im Jahr 2000 in Gondo.

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Artikelbild: © mulderphoto / 123rf.com

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