Gebäude & Energie
Kellerausbau

Renovierungen von bestehender Bausubstanz – Wohnräume im Keller

Besonders wenn das Haus zu wenig Wohnraum bietet, überlegen viele Eigentümer, ob der Keller nicht mit genutzt werden kann. Im Idealfall bietet er noch einmal die gesamte Grundfläche des Hauses und wird im Allgemeinen als Garage, Schuppen und Abstellraum genutzt, oder auch teilweise gar nicht.

11 November 2014

Dann liegt die Idee nahe, zumindest einen Teil davon als Räume für die heranwachsenden Kinder oder als Gästezimmer zu nutzen. Doch ein Problem steht hier an vorderster Stelle: die Feuchtigkeit. Je älter das Haus ist, um so nässer ist meist das Kellergeschoss, da dieses früher beim Bauen dafür genutzt wurde, die Feuchtigkeit durchzulassen, damit sie nicht in die oberen Stockwerke (meist mit Holz versehenen Wände) ziehen kann.

Will man solche Räume heute nutzbar machen, ist dies ein grosser Aufwand, der vor allem im Schutz vor Wasser besteht. Abdichtung gegen Grundwasser und die Verhinderung von Kondensat an den Wänden sind kein leichtes Unterfangen.

Haben Sie sich aber dennoch dazu entschlossen, sollten Sie einen Fachmann zu Rate ziehen, da Fehler in der Einschätzung eventuell alle weiteren Baumassnahmen zu Nichte machen.

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Eventuell kann es nötig sein, dass gesamte Fundament des Hauses von aussen frei zu legen und dort entsprechende Massnahmen einzuleiten. Denn ein Schutz nur von Innen wird nichts bringen – die Wände nehmen die Feuchtigkeit dennoch auf. Ebenso wichtig ist die Isolierung nach unten – sonst bleibt der Fussboden immer kalt und feucht. Bei der Planung sollte hier bereits berücksichtigt werden, ob die Räume hoch genug sind, damit auf den Fussboden noch entsprechende Schichten aufgebracht werden können.

Nicht zuletzt sollten Sie daran denken, solche Umnutzungspläne bei den Kantonen einzureichen, wo eine entsprechend Baugenehmigung erfolgen muss. Zwar ist hier in den letzten Jahren einiges gelockert worden, da es im Interesse aller liegt, die vorhandene Bausubstanz gründlich zu nutzen, doch der Antrag sollte nicht vergessen werden. Ob überhaupt eine Genehmigung erforderlich ist, obliegt Gemeinde oder Kantonsverwaltung, und ist daher sehr verschieden. Ist man sich unsicher, kann ein sogenannter Vorentscheid beantragt werden, der schon einmal richtungsweisend

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