Gebäude & Energie
Renovierung altes Haus

Renovierungen von bestehender Bausubstanz

Ob man eine Immobilie neu erworben, selbst gebaut oder als Sanierungsobjekt gekauft hat – nach einigen Jahren sind Renovierungsarbeiten fällig. Diese sollten vor allem in der finanziellen Planung berücksichtigt werden, denn sie können erhebliche Kosten verursachen.

11 November 2014

Daher wird empfohlen, das Vorhaben in eine Strategie,- und Planungsphase sowie die Ausführung zu unterteilen. In Phase eins sollten Sie sich genau überlegen, was Sie haben wollen. Also: was ist wirklich nötig, was sollte sinnvoller Weise gleich mit erledigt werden (zum Beispiel, weil ein Gerüst gestellt wurde), was ist gewünscht (zum Beispiel Dämmung und Aussenputz) und wie stellt man sich die Ausführung vor.

Zur Planung wiederum gehört, dass man die Leistungsbeschreibung an die Firmen gibt, die man sich als potenzielle Möglichkeit ausgesucht hat, und sich deren Angebote einholt. Ausserdem sollten Sie sich überlegen, ob Genehmigungen nötig sind und diese eventuell beantragen. Sind Fördermittel möglich? Wie wird finanziert, müssen dafür eventuell Anträge gestellt werden? Zum Beispiel, weil ein Bausparvertrag ausgezahlt werden soll etc.

Eine prinzipielle Frage stellt sich immer wieder: soll bei mehreren auszuführenden Arbeiten ein Generalunternehmer beauftragt werden, oder machen Sie sich die Mühe, einzelne Leistungen selbst zu beauftragen?

Ein Generalunternehmer ist eine Baufirma, die nicht nur die selbst auszuführenden Arbeiten übernimmt, sondern sich auch um die anderen Gewerke kümmert. Zum Beispiel kann eine Firma beauftragt werden, die die Maler-und Putzerarbeiten ausführt, dann aber ihrerseits einen Dachdecker mit ins Boot holt. Dies ist zwar etwas teurer, doch hat man nur einen Gesprächspartner, der dann für alles verantwortlich ist.

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Geht es um Aussenarbeiten, sollten unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen eingesehen werden. Dazu gehört beispielsweise auch die Lärmbelästigung anderer Anwohner oder Mieter. Diese ist in der Schweiz im Recht der Kantone geregelt und daher unterschiedlich.

Sollten Firmen aus Deutschland oder Österreich beauftragt werden, sind hier Besonderheiten zu beachten. Diese sollten zwar für die ausführenden Firmen zum täglichen Geschäft gehören, aber es kann nicht schaden, sich als Bauherr mit der Situation zu beschäftigen, wie die Wareneinfuhr oder Ähnliches.

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