Ein Reservationsvertrag ist ein Vorvertrag dem es dem Käufer gestattet, ein vorhandenes Grundstück oder eine Liegenschaft vorzumerken, er hat somit ein Vorkaufsrecht erworben. Für dem Verkäufer hat es den Vorteil, dass er bereits einen Vorvertrag mit einem potentiellen Käufer hat und somit auf der sicheren Seite sein kann das Grundstück was bebaut wird auch verkauft zu bekommen.
In diesem Reservationsvertrag werden auch schon die wichtigsten Punkte des späteren Hauptvertrages eingetragen und festgehalten. Es wird auch der Zeitpunkt aufgenommen, bis wann der Hauptvertrag fertig sein muss und unterzeichnet werden kann. Sollte es nicht dazu kommen, kann binnen Jahresfrist auf Abschluss des Vertrages geklagt werden. Es ist aber auch möglich das einer der beiden Vertragspartner (Käufer oder Verkäufer) auf veränderte Umstände hinweist und somit kann nicht auf Abschluss des Hauptvertrages bestehen.
Wichtig zu wissen ist vor allem, dass man nicht auf Einhaltung der Vereinbarungen im Reservationsvertrag bestehen kann, wenn er nicht öffentlich beurkundet wurde. Dann können beide Parteien jederzeit und ohne Grund vom Vorvertrag zurück treten und möglicherweise sind bereits geleistete Arbeiten oder Zahlungen einfach verloren.
Es empfiehlt sich immer den Reservationsvertrag öffentlich Beurkunden zu lassen um auf der juristisch sicheren Seite zu sein. Dies kann bei einem Notar oder einer zuständigen Amtsstelle erledigt werden. Oft wird aber aufgrund von Kostengründen auf eine solche Beurkundung verzichtet mit meistens fatalen Folgen. Sollten Sie nämlich als Käufer schon Anzahlungen geleistet haben, kann es mitunter sehr schwer werden diese komplett zurück zu fordern wenn der Verkäufer vom nicht beurkundeten Vertrag zurück tritt.
Zwar stehen Ihnen die Anzahlungen zu, jedoch können Unkosten in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten sind meistens höher als die Franken die Sie für einen Notar gezahlt hätten. Vorsicht ist auch geboten wenn ein Makler zwischen geschaltet ist, denn diese lassen öfters in Reservationsverträge bestimmte Konventionalstrafen einsetzen, sollte der Käufer vom Vertrag zurück treten. Jedoch haben schon öfters Gerichte gegen solche Klauseln entschieden, da der Rücktritt vom Kauf grundsätzlich folgenlos bleiben sollte.
Als wichtigen Tipp haben wir auch noch, dass Sie sich nicht unter Druck bringen lassen und sich immer genug Prüf- und Bedenkzeit einräumen sollten. Oft werden solche Entscheidungen überstürzt angegangen weil es „viele Interessenten“ gäbe, sollten Sie jedoch an einen seriösen Verkäufer geraten wird dieser Ihnen immer genug Zeit geben sich diese Investition genau zu überlegen.