Finanzen & Recht
Text "Schlichter"

Schlichtungsbehörde für Mieter und Hauseigentümer

Die Schlichtungsbehörde ("das Mietamt"), eine im Gesetz verankerte "Service public" Instanz, dient als Bindeglied zwischen dem Hauseigentümer und dem Mieter. Dabei beschränken sich die Hauptaufgaben der Schlichtungsbehörde vorwiegend auf die Beratung, auf das Vermitteln sowie auf das Fällen von Entscheidungen.

20 März 2016

Schlichtungsbehörde

Die Schlichtungsbehörde wird dann kontaktiert, wenn zwischen dem Vermieter und Mieter Konflikte auftreten, der derart festgefahren ist, dass er mitunter nur von einer objektiven Stelle gelöst werden kann. Die Schlichtungsbehörde verfolgt somit den Zweck, dass die beiden Vertragsseiten nicht sofort das Gericht anrufen, sondern aussergerichtlich zu einer Lösung kommen.

Die Organisation bleibt den Kantonen überlassen

Wer in der Schweiz wohnt oder Hauseigentümer ist, kann sich – im Streitfall – an die Schlichtungsbehörde wenden. Die Schlichtungsbehörde wird dann kontaktiert, wenn ein Konflikt zwischen dem Mieter bzw. Vermieter entsteht, der von beiden Vertragsseiten nicht gelöst werden kann. Zu beachten ist, dass zwar die Schlichtungsinstanz oder auch das „Mietamt“, wie es gerne genannt wird, in der gesamten Schweiz vorhanden ist, jedoch – je nach Kanton – eine eigene Organisation aufweist. Auch wenn das OR – das schweizerische Mietrecht – vorschreibt, welche Dienstleistungen von der Schlichtungsinstanz angeboten werden müssen, bleibt den einzelnen Kantonen jedoch die Freiheit, wie diese jene organisiert werden. So gibt es – je nach Kanton – Unterschiede, die im Vorfeld zu berücksichtigen sind. Zu berücksichtigen ist jedoch nur die Organisationsform, nicht die Dienstleistung; jene sind in der gesamten Schweiz ident.

Die Organisationsformen im Detail

In der Schweiz gibt es mehrere Organisationsformen, wobei sich folgende durchgesetzt haben: Der Kanton kann entweder eine Schlichtungsstelle für die ganze Bevölkerung des Kantons anbieten oder jede Gemeinde hat die Möglichkeit, eine eigene Schlichtungsstelle einzuführen bzw. können auch mehrere Gemeinden von einer Schlichtungsstelle beraten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, pro Bezirk eine vom Kanton angebotene Schlichtungsstelle zu nutzen.

Mit der neuen Zivilprozessordnung folgten auch Änderungen im Schlichtungswesen

Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), die mit 1. Januar 2011 in Kraft trat, hat das Schlichtungswesen des Weiteren neu organisiert. So gibt es im Kanton Bern vier regionale Schlichtungsbehörden (Emmental, Oberaargau, Berner Jura-Seeland, Oberland und Bern-Mittelland).

Welchen Zweck verfolgt die Schlichtungsbehörde?

Die Schlichtungsbehörde verfolgt den Sinn und Zweck, Parteien (in dem Fall Mieter und Vermieter) zu beraten, in weiterer Folge zwischen den Parteien zu vermitteln und am Ende dafür Sorge zu tragen, dass eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Die Schlichtungsbehörde kann – nach Verlangen der Parteien – auch zum Schiedsgericht mutieren. Wenn dies der Fall ist, entscheidet die Schlichtungsbehörde (bzw. dann das Schiedsgericht) endgültig, sodass in weiterer Folge kein Richter zur weiteren Entscheidung herangezogen werden kann. Wird im Rahmen der Schlichtungsbehörde keine Einigung erzielt, können die Vertragspartner auch vor Gericht ziehen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Schlichtungsbehörde nicht zum Schiedsgericht mutiert ist.

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