Gebäude & Energie
Anstellung als Haustechniker

Stellenangebote Haustechnik

Wer innerhalb der Schweiz oder auch in einem bestimmten Kanton eine Stelle als Haustechniker oder eine Ausbildung dafür sucht, hat gute Chancen. Denn im Internet gibt es viele Gesuche von Firmen, die Mitarbeiter einstellen wollen.

21 Dezember 2014

Dabei kann man als Haustechniker prinzipiell zwei Wege einschlagen: entweder man lässt sich bei einer Firma, einer Privatperson oder der öffentlichen Hand anstellen und ist dann meist für ein Gebäude oder einen Komplex allein zuständig. Dann ist man darauf eingewiesen, ein guter Allrounder zu sein, der möglichst viele Aufgaben des Bereiches allein ausführen kann. Nur bei grösseren Reparaturen holt ein solcher Haustechniker eine Fachfirma, mit der es meist einen entsprechenden Vertrag gibt.

Die zweite Variante ist es, mit diesem Beruf bei einem Haustechnik-Unternehmen angestellt zu sein. Dort sind Sie dann Mitglied eines grösseren Teams, in dem jeder spezielle Aufgaben zu erfüllen hat. Dabei besteht meist ein Zusammenhang mit dem ursprünglich erlernten Beruf wie Heizungsmonteur, Elektriker oder Spengler.

In der Schweiz sind allerdings auch einige Berufsfremde als Haustechniker tätig, die sich durch lange Berufserfahrung hervorragend eingearbeitet, und ein breites Fachwissen besitzen. Durch die ständigen technischen Neuerungen, man denke dabei nur an die Solaranlagen, sind ohnehin alle in der Branche Tätigen dazu angehalten, sich ständig fortzubilden. Die grundlegenden und fachlich breit gestreuten Dinge lernt man meist ohnehin eher in der Praxis.

Wer in der Schweiz einen solchen Job haben will, sollte die einschlägigen Internetseiten durchsuchen; dort ist meist mehr als eine Anzeige geschaltet. Aufpassen, was verlangt wird! Mitunter sucht das Unternehmen einen Spezialisten, der Sie vielleicht sind. Oder es wird angeboten, das zu betreuende Gelände einmal anzusehen. Wenn es auch aufwändig ist, aber solche Angebote sollten Sie unbedingt nutzen. Denn so erhält man von der Arbeit einen ganz anderen Eindruck als nur mit einer schriftlichen oder telefonischen Auskunft. Ausserdem gilt, was bei jeder Arbeitssuche wichtig ist: nicht Wohnung oder dergleichen kündigen, bevor der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Auch sollten Sie bei einem Wechsel aus ungekündigter Stellung die dortigen Kündigungsfristen beachten. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass diese nur von Seiten des Arbeitsgebers gelten; dem ist nicht so. Auch der Arbeitnehmer muss sich daran halten, es sei denn, er findet eine andere Lösung mit dem Chef.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments