Finanzen & Recht
Stockwerkeigentümergemeinschaft

Stockwerk-Eigentümergemeinschaft

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist eine körperschaftlich organisierte Personenverbindung, die gemeinsam und unmittelbar Eigentümer des aufgeteilten Grundstücks sind. Hier entsteht eine Gemeinschaft. Ihr Zeck ist es, das Grundstück zu nutzen und gemeinsam zu erhalten. Dies ist sowohl mit Rechten als auch mit Pflichten verbunden.

8 Februar 2016

Zu den Aufgaben einer Stockwerkeigentümergemeinschaft zählen die Verwaltung, der Unterhalt, die Erneuerung, sowie die Benutzung des Grundstücks und die damit verbundene Beschädigung. Durch den Erwerb einer solchen Eigentumswohnung werden Sie automatisch Mitglied dieser Stockwerkeigentümergemeinschaft. Dieser gehören Sie an, solange Sie Eigentümer Ihrer Einheit bleiben. Nur unter der Voraussetzung, dass das Eigentum verkauft wird, kann diese Gemeinschaft wieder verlassen werden.

Zur Organisation wird dieser Gemeinschaft ein breiter Spielraum zur Verfügung gestellt. Sie ist im rechtlichen Verkehr handlungsfähig und kann im eigenen Namen klagen und betreiben. Andersrum kann sie aber auch beklagt beziehungsweise betrieben werden. Ausserdem verfügt sie über ein eigenes Vermögen, zu dem jeder Stockwerkeigentümer seinen Anteil beisteuert. Ein gemeinsam festgelegte Betrag wird regelmässig von jedem Eigentümer verlangt und angelegt. Der Vorteil hierbei besteht vor allem darin, dass anfallende Verwaltungskosten und Erneuerungsarbeiten durch bereits vorhandene Mittel umgehend gedeckt werden können. Meist wird zu diesem Zweck ein Erneuerungsfonds und Verwaltungsfonds eingerichtet.

Um diese und weitere gemeinsame Anliegen zu besprechen und zu klären, dient die sogenannte Stockwerkeigentümerversammlung. Hier werden Verwaltungsangelegenheiten geklärt, ein Ausschuss bestimmt und die Kostenverteilung besprochen. Für die Betreibungs- und Prozessfähigkeit wird in dieser Versammlung auch ein Vertreter besitmmt. Desweiteren werden Beschlüsse über die Versicherung und Erneuerungsarbeiten des Objekts beschlossen. Sowie jährliche Kostenvoranschlage, Rechnungen und die Verteilung dieser Kosten auf die jeweiligen Eigentümer.

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist keine juristische Person, da sie ihre Rechte von den einzelnen Stockwerkeigentümern verliehen bekommt und keine Rechtsträgerin im eigentlichen Sinne ist. Sie ist eine Gemeinschaft, die nicht erst einer Gründung bedarf, sondern durch das gemeinsame Stockwerkeigentum, entsteht. Ihre Vermögens- und Handlungsfähigkeit bezieht sich allerdings nur auf die Verwaltung des Grundstücks. Auch handelt es sich bei der Gemeinschaft nicht um eine einfache Gesellschaft (Art. 530ff. OR).

Erwerben Sie eine solche Eigentumswohnung und werden Sie Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, einer Gemeinschaft bei der Ihnen ein breiter Spielraum und verschiedene Rechte zur Verfügung stehen. Verwalten und organisieren Sie mit, um das Objekt zu nutzen und vor allem auch zu erhalten. Werden Sie Teil einer Gemeinschaft.

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