Finanzen & Recht
Verwaltung Stockwerkeigentum Aufgaben Revisor

Stockwerkeigentum – Aufgaben Revisor

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! An diesen Grundsatz sollten sich die Stockwerkseigentümer spätestens dann halten, wenn Sie in den ersten Wochen oder Monaten des Jahres Post von ihrer Hausverwaltung bekommen. Darin enthalten sind wie gewöhnlich umfangreiche Unterlagen und Dokumente für die bevorstehende Versammlung aller Stockwerkseigentümer.

19 Februar 2016

Pflichtgemäss lädt der Hausverwalter zu der Stockwerkseigentümerversammlung ein. Seine Aufgabe ist es, diese turnusmässige Sitzung vorzubereiten, sie zu organisieren und anschliessend nachzubereiten. Die Stockwerkseigentümer haben über die vorgelegte Tagesordnung zu entscheiden und mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Spätestens bei den Details zur Rechnungs- und Geschäftsführung geht es um harte Zahlen, Daten und Fakten. Im Endeffekt geht es um das Geld jedes einzelnen Stockwerkeigentümers.

Die sind mangels Zeit und auch Knowhow oftmals gar nicht dazu in der Lage, die der Tagesordnung beigefügten Sitzungsunterlagen inhaltlich zu bewerten. Trotzdem kann es nicht sein, dass die seitenlangen Aufstellungen, Zusammenstellungen und Tabellen der Hausverwaltung ungeprüft „abgenickt werden“. Unterlagen über Budget, Hausgeldzahlungen, Jahresrechnung und Kostenverteilung sollten doch auf ihre sachliche sowie rechnerische Richtigkeit hin gesichtet und geprüft werden. Die Lösung in dieser Situation ist ein professioneller Revisor. In diesem Falle muss es ein externer Revisor sein, der die Funktion eines unabhängigen und insofern völlig freien, ungebundenen Prüfungsorgans wahrnimmt. Dafür wird der Revisor eingesetzt und bezahlt.

Das Wort Revisor setzt sich aus den beiden lateinischen Wörtern re und videre zusammen. In die deutsche Sprache übersetzt bedeuten sie zurück und ansehen, also in dem Sinne Rückschau oder Rückblick. Der Revisor befasst sich mit dem, was gewesen ist; im vorliegenden Falle mit den wirtschaftlichen Aktivitäten der Hausverwaltung für die Stockwerkseigentümergemeinschaft im abgelaufenen Berichtszeitraum. Der ist in aller Regel mit dem Kalenderjahr identisch. Für den Hausverwalter ist der Revisor das, was im Sportverein der Kassenprüfer für den Schatzmeister oder für den Kassenwart darstellt.

Aufgaben des Revisors

Zu den wesentlichen Aufgaben eines Revisors gehört unter anderem die Prüfung und Bewertung der

  • Übersichtlichkeit des Kontenplans
  • Korrekten Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben
  • Sachlich richtigen Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den Kontogruppen
  • Ordnungsgemässen Belegführung für die Jahresrechnung
  • Zeitlich korrekten Rechnungsabgrenzung
  • Buchhalterisch ausgewiesenen Mittel im Abgleich mit den Kontoauszügen
  • Sachgerechten Kostenaufteilung nach dem gültigen Verteilerschlüssel auf die Eigentümer

Im Grunde genommen ist die Aufgabe des Revisors alles unter die Lupe zu nehmen, was die Hausverwaltung im Berichtsjahr mit finanzieller Auswirkung getan und veranlasst hat – oder auch nicht. Für Auftragsvergaben müssen ab einer von der Eigentümergemeinschaft festgelegten Mindesthöhe mehrere Angebote eingeholt werden. Dadurch ist nachweis- und nachprüfbar, dass der unterm Strich günstigste Anbieter den Auftrag erhalten hat. Vom Revisor wird auch eine Prüfung dahingehend erwartet, dass die Hausverwaltung alle Möglichkeiten für Boni, Rabatte und Skonti genutzt hat. Andererseits dürfen Rechnungen nicht vorzeitig, sondern erst bei Fälligkeit bezahlt werden. Das schont die Liquidität und sorgt für Guthaben mit den dazugehörigen Habenzinsen auf dem Konto der Hausverwaltung, die ja letztendlich das Geld der Stockwerkseigentümer verwaltet.

Der Revisor verfasst über seine Tätigkeit einen Revisionsbericht. Darin beurteilt er die Arbeit der Hausverwaltung und spricht eine Empfehlung an die Eigentümerversammlung als seinen Auftraggeber aus. Auf dieser Grundlage wird in der Eigentümerversammlung abgestimmt und der Hausverwaltung die Décharge erteilt, die Entlastung zurückgestellt, oder aber versagt.

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