Finanzen & Recht
Bauforum Schweiz

Stockwerkeigentum Forum

Als Stockwerkeigentum wird das im Grundbuch eingetragene Eigentumsrecht an einem Stockwerk in dem mehrgeschossigen Haus bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus. In einem Mietshaus werden die Wohnungen in den einzelnen Etagen von Mietern bewohnt, während die Stockwerkeigentümer in dem jeweiligen Stockwerk in ihren eigenen vier Wänden leben und wohnen. Das Stockwerk gehört ihnen, ebenso wie anteilig auch die Gemeinschaftsflächen auf dem Stockwerk sowie im und ausserhalb des Gebäudes.

6 August 2015

Organisiert sind die Stockwerkeigentümer in der Eigentümergemeinschaft; die wird nach aussen hin durch die Stockwerkeigentümerversammlung vertreten. Für sein eigenes Stockwerk ist jeder Eigentümer respektive Besitzer selbst zuständig und verantwortlich. Er hat einen mittleren oder hohen sechsstelligen CHF-Betrag in sein Stockwerk investiert und hat auch deswegen ein starkes Interesse daran.

Insofern lässt sich sagen, dass der Stockwerkeigentümer nicht nur in, sondern auch mit seinem Stockwerkeigentum lebt. Ihn interessiert alles, was sein Stockwerk betrifft, was direkt oder auch mittelbar damit geschieht. Dazu gehören unter anderem Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung zur Verwaltung und zur Nutzung des Stockwerkes, zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen, oder zur Einhaltung des Reglements durch alle beteiligten und betroffenen Stockwerkeigentümer. Sie bilden eine Wohnungs- und Eigentümergemeinschaft, die sich mit ihren Rechten und Pflichten an feste Regeln halten muss. Die werden von der Eigentümerversammlung beschlossen und von der Stockwerkhausverwaltung umgesetzt.

Um, wie es gerne genannt wird, nicht im eigenen Saft zu schmoren, ist der Stockwerkeigentümer an Informationen von aussen, sprich an einem Input interessiert. Das bietet ihm hier in der Schweiz das Onlineforum von „Bauen und Wohnen in der Schweiz“ mit seinen aktuellen und vielseitigen Berichten, Meinungen, Gegenmeinungen sowie Kommentaren. Ob Stockwerkeigentümer, ob Angehöriger oder Delegierter der Eigentümerversammlung, zu diesen und vielen anderen Themen gibt das Forum eine breite Palette an Ratschlägen, bis hin zu Briefentwürfen und Textbausteinen für einzelne Schriftstücke.

Geradezu unverzichtbar ist das Wissen um Gesetzesänderungen oder Gerichtsurteile rund um das Stockwerkeigentum. Der Stockwerkeigentümer braucht sich nicht anderweitig und eher bruchstückhaft irgendwelche Einzelhinweise zusammenzusuchen. Er weiss, dass er hier im Forum auf jeden Fall fündig und vor allem aktuell informiert wird. Er muss nicht suchen, sondern Neues und Wissenswertes wird ihm frei Haus geliefert.

Eigentum verpflichtet; diese Redewendung gilt auch für das Stockwerkeigentum. Von der Begründung über den Kauf und die Nutzung, bis hin zur Vermietung sowie zum Verkauf von Stockwerkeigentum kann in dem Forum unter Forum Stockwerkeigentum wirklich alles nachgelesen werden.

Die Zahl von Aufrufen, von Fragen und Antworten zeigt ein reges Interesse an dem Forum. Gleichzeitig ist die damit verbundene Meinungsvielfalt eine gute Grundlage für diejenigen Themen, die den einzelnen Stockwerkeigentümer ganz besonders berühren.

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