Finanzen & Recht
Stockwerkeigentum kaufen

Stockwerkeigentum Schweiz, welche Versicherungen sind nötig?

Eigentum verpflichtet – das trifft auch für Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Stockwerkes zu. Wer in einem Gebäude eine Wohnung oder ein Stockwerk kauft, erwirbt neben Rechten auch viele Pflichten. Dazu gehört auch der Abschluss von Versicherungen für das Stockwerkeigentum.

6 November 2015

Mit dem Erwerb der Wohnung bzw. des Stockwerkes wird ein Miteigentum sowohl am Gebäude als auch am Grund und Boden gekauft. Damit erhält der Käufer das Recht, bestimmte Räume ausschliesslich und andere Räume gemeinsam mit den Miteigentümern zu nutzen. Auf diese besonderen Bedingungen müssen auch die Versicherungen beim Stockwerkeigentum abgestimmt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Stockwerkeigentum selbst genutzt oder vermietet wird.

Wichtige Versicherungen beim Stockwerkeigentum

Wie jeder Immobilienbesitzer benötigt auch die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer eine Gebäudeversicherung, die für Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Feuer, aber auch für Schäden durch Leitungswasser aufkommt. Zusätzlich können Elementarschäden (Erdbeben, Lawinen, Starkregen, Überschwemmungen) mit einer Versicherung abgedeckt werden. Sinnvoll ist auch eine Versicherung des Stockwerkeigentums bei Einbruchdiebstahl und bei Vandalismus. Versicherungsnehmer sollten hier darauf achten, dass auch Nebenanlagen versichert sind, die sich im Gemeinschaftsbesitz befinden, wie etwa Nebengebäude, Spielgeräte oder Briefkastenanlagen. Versicherungen ersetzen den Schaden nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Achten Sie als Miteigentümer darauf, dass die Deckungssummen nicht zu niedrig angesetzt ist. Die Kosten für die Versicherungspolicen werden in der Regel unter allen Besitzern je nach Anteil des Stockwerkseigentums aufgeteilt.

Zu den wichtigen Versicherungen für den Wohnungs- oder Stockwerkbesitzer gehört ausserdem die Haftpflichtversicherung. Die tritt für Schäden ein, die durch die Nutzung des Gebäudes oder des Grundstückes entstehen könnten. Denken Sie zum Beispiel an Dachziegel, die bei einem Sturm die Autos der Mieter oder von Besuchern beschädigen könnten. Auch Unfälle durch Glatteis oder durch Stolperfallen im Gebäude sind typische Haftpflichtfälle. Ersetzt werden sowohl Sach- als auch Personenschäden.

Meist besitzen die Eigentümer bereits eine private Haftpflichtpolice. Diese versichern jedoch in der Regel nur Haftpflichtrisiken, die von den eigenen vier Wänden ausgehen, nicht jedoch von gemeinschaftlich genutzten Räumen des Stockwerkeigentums. Da ausserdem nur Schäden fremder Dritter versichert sind und Ansprüche sowohl des Eigentümers als auch anderer Miteigentümer ausgeschlossen werden, ist zusätzlicher Versicherungsschutz dringend notwendig. Für Schadensfälle, die in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder Grundstücksteilen geschehen, werden alle Miteigentümer solidarisch haftbar gemacht. Auch hier ist es daher sinnvoll, über die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer eine separate Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Um im Schadensfall keine finanziellen Belastungen zu tragen, sollten Stockwerkeigentümer die von der Verwaltung oder der Eigentümergemeinschaft abgeschlossenen Versicherungsverträge einsehen. Regelmässig, zumindest einmal jährlich, sind die Deckungssummen und die versicherten Risiken zu überprüfen.

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